Kinder und Haftpflichversicherung

Hallo und Moin, Moin.

Mit Interesse, da selbst Vater eines Kindes

Hallo und Moin, Moin.

Salve, :wink:

Leider, so ganz verstanden hab ichs nit

bist nicht der einzige, die Materie ist auch nicht die Leichteste.

weshalb ich hier
nochmals nachhaken möchte. Entschuldigt, ist aber wie in der
Schule.

Geht i.O.

Ein Kind nicht für ihre Kinder (Die Schilder sind Unsinn) sondern nur, wenn und soweit sie die Aufsichtspflicht verletzt haben - es sei denn, das Kind haftet selbst.

Ist das zu allgemein gehalten?
Hmm, dann ein Bsp.:

Kind ist mit Eltern zu Besuch bei Freunden.
Glas mit Traubensaft wird über den sündhaft teuren, weißen
Perser geschüttet. (Ich weiß diese Konstruktion ist schon fast
Vorsatz:smile:)

A) Die Eltern waren im selben Zimmer anwesend konnten das
Unglück
aber nicht mehr verhindern
B) Die Eltern waren nicht im selben Raum, also nicht anwesend.

Es kommt in beiden Fällen auf den Einzelfall an.
War das Kind seinem Alter und seiner persönlichen Entwicklung nach in der Lage zu erkennen, dass es den Saft verschütten kann und somit einen Schaden verursacht.

In welchem Fall würde die PrivHafPfl die Reinigung des
Teppichs bezahlen?

Auch hier: Einzelfall.
Bei einem zweijährigen Kind, kann man von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgehen - bei einem sechsjährigen nicht unbedingt.

Wie definiert sich eigentlich die Aufsichtspflicht und wann
hat man diese verletzt?

Die ist durch Urteile definiert, an die jedoch kein Gericht gebunden ist, da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Ich kann meiner Jüngsten (6 Jahre) eine ganze Menge zutrauen, so dass sich die Aufsichtspflicht auf „Kontrolle alle 30 Min.“ beschränkt.
Ich kenne auch 8-jährige, die ich keine 10 Min. allein lassen würde.

Und noch blöder, was ist bei einem Schadensfall dann besser,
sprich wann bezahlt die HftPfl. bei Verletzung der
Aufsichtspfl. oder bei Nichtverletzung der Aufsichtspfl???

Die Haftpfl.Vers. zahlt bei Verletzung der Aufsichtspflicht, da ansonsten kein Verschulden vorliegt.

Mir kommt es auch so vor als ob es sehr wichtig ist WIE der
Vorfall
beschrieben wird?!

Sicher.

Gruß
HaWeThie

Jo…moin, moin,

Mit Interesse, da selbst Vater eines Kindes Aufsichtspflicht verletzt, Versicherung zahlt. Etwas drastischer ausgedrückt: Sich selbst in der Schadensanzeige nicht als perfekte Eltern beschreiben die beim besten Willen den Schaden nicht verhindern konnten, sondern als Versager, der sein Kind nicht im Blick hatte…:wink:

  1. Man schließt eine Police ab, die ausdrücklich darauf verzichtet die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen. Hier werden alle Schäden gezahlt.

Wir sind den zweiten Weg gegangen, den auch die Verbraucherzentralen empfehlen. Vor ca. einem halben Jahr hatte ich deswegen eine längere Diskussion mit Marco (MOD im Vers.-Brett), der eine solche Police für unnötig hält und den ersten Weg empfiehlt.

Viele Grüße und eine schadensfreie Zeit

Stefan

Ein Kind

Hallo!

Vielleicht nur allgemein zur Klarstellung: die Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn eine Haftpflicht besteht, d.h. der Versicherungsnehmer muss Schadenersatzpflichtig gegenüber einem Dritten geworden sein. Also wenn das Kind schadenersatzpflichtig wird die Haftpflichtvers. des Kindes, wenn die Eltern schadenersatzpflichtig werden deren Haftpflichtvers.

Liegt keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, muss daher die Haftpflichtversicherung der Eltern auch nicht zahlen, da eine Ersatzpflicht für die Eltern nicht besteht.

Gruß
Tom

Hab ich was anderes gesagt??

Hallo!

Hallo Tom,
ich meine, genau das gesagt zu haben.

Vielleicht nur allgemein zur Klarstellung: die
Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn eine Haftpflicht
besteht, d.h. der Versicherungsnehmer muss
Schadenersatzpflichtig gegenüber einem Dritten geworden sein.
Also wenn das Kind schadenersatzpflichtig wird die
Haftpflichtvers. des Kindes, wenn die Eltern
schadenersatzpflichtig werden deren Haftpflichtvers.

Diese Unterscheidung erübrigt sich meistens, da es sich bei Familien wohl um eine Familienhaftpflichtversicherung handelt.

Liegt keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, muss
daher die Haftpflichtversicherung der Eltern auch nicht
zahlen, da eine Ersatzpflicht für die Eltern nicht besteht.

Sach ich doch.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Du hast genau das gesagt, ich hab es nur nochmals anders ausdrücken wollen.

Gruß
Tom

Es könnte so einfach sein

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist es Dein Ziel (wie bei den
meisten), daß ein Geschädigter seinen Schaden ersetzt bekommt.
Dazu gibt es zwei Wege:

  1. Man hat eine „normale“ Haftpflichtpolice.

  2. Man schließt eine Police ab, die ausdrücklich darauf
    verzichtet, die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen.
    Hier werden alle Schäden gezahlt.

Wir sind den zweiten Weg gegangen, den auch die
Verbraucherzentralen empfehlen.

Hallo, Stefan,

eine für mich neue Information, die in den anderen Threads nicht erwähnt wurde. Würde man also dafür sorgen, dass es nur noch Familienhaftpflichtversicherungen ohne jede Berücksichtigung der Aufsichtspflicht gäbe, dann hätten sich ja wohl sämtliche Diskussionen zur Schadensersatzleistung erledigt.

…das Thema ist wichtig genug…daran ist
schon so manche Freundschaft zerbrochen.

Und dieser Aspekt auch.

Gruss,
Andreas

@All - Vielen Dank! Noch ne kleine Frage dazu…
Hallo,

nochmals vielen Dank.

Ich denke ich habs jetzt geschnackelt.

Insbesondere den Teil von Goosi:
„Etwas drastischer ausgedrückt: Sich selbst in der Schadensanzeige nicht als perfekte Eltern beschreiben die beim besten Willen den Schaden nicht verhindern konnten, sondern als Versager, der sein Kind nicht im Blick hatte…:wink:

Was kosten eigentlich Haftpfl.Vers.
„die ausdrücklich darauf verzichtet die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen.“ ??

Und welche Unternehmen bieten sowelche denn an?

Danke und Tschau
Robert