Kinder und Jugendliche/Unterschriftenaktion

Ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Brett dafür bin, aber ich frag einfach mal:

Dürfen bei einer Unterschriftenaktion auch Kinder und Jugendliche unterschreiben?

Viele Grüße MCJP

Ich denke, es kommt auf die Unterschriftenaktion an. Wenn es z.B. auf ein Bürgerbegehren hinausläuft, dürfen meines Wissens nur die Unterschreiben, welche auch bei einer Wahl, wo es um das Thema geht, wählen dürften.

D.h. wenn z.B. die Unterschriftenaktion etwas ändern soll, was der Rat der Kommune/Stadt beschlossen hat, dürfen nur die unterschreiben, welche auch bei der Kommunalwahl in der Kommune/Stadt wählen dürften. Also auch keine Wahlberechtigten aus anderen Kommunen.

Ich hoffe, dass ich das noch so richtig in Erinnerung hatte