Es ist ja allgemein bekannt, dass in der Regel unter
25-jährige Bezieher von ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft
bleiben müssen.
sorry, aber … hä?
mit 18 wird man hierzulande volljährig (unverständlicherweise)
und ist somit in erster linie für sich selbst verantwortlich.
man kann hinziehen, wo man will (innerhalb der EG zumindest).
Natürlich können die Kinder wohnen und leben, wo sie wollen. Sofern sie aber Sozialleistungen wie Hartz4 beziehen, wird es schon ein wenig komplizierter.
Denn bis zum Alter von 25 ist es möglich, dass das Amt einen dazu „verdonnert“ bei Mama+Papa (oder hier nur Mama) wohnen zu bleiben.
Solange nicht außergewöhnliche Dinge und persänliche/familiäre Begebenheiten dies verhindern.
Was ist aber, wenn die alleinerziehende Mutter von 2 Kindern
das ist keine mutter von 2 kindern, sondern ein hotel mama,
das offensichtlich schließt, aus welchen gründen auch immer.
Das ist mal treffend formuliert.
(18 u. 19) beschließt, aus der gemeinsamen Wohnung
auszuziehen?
dann mussen die beiden volljährigen und für sich selbst
verantwortliche herrschaften mal überlegen, wie sie ihren
lebensunterhalt bestreiten können. vielelicht durch arbeit?
(nur mal so als anregung.)
Es stand ja nirgends, dass die beiden nicht einer geregelten Tätigkeit nachgehen. Nur weil die Kinder unterstützende Sozialleistungen erhalten, sind sie noch lange nicht faul und freuen sich auf „Hotel Mama“.
Da gibt es zig Möglichkeiten… vllt. unbezahltes Praktikum, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen - was weiß ich.
Es ist nicht jedes Kind, was lange zu Hause bei den Eltern wohnt automatisch faul und arbeitslos!
Mutter arbeitet und für sie alleine würde das
Geld reichen.
eben. sie arbeitet.
Siehe oben… evtl. arbeiten die Kids auch.
Hat jemand schon von so einer Situation gehört?
leider viel zu selten.
Ich verstehe nicht ganz, warum du leider zu wenig von solchen Situationen hörst.
Es scheint doch in der Familie ein Problem zu geben und die Mutter weiß sich nicht anders zu helfen, als die Familie zu verlassen.
(es gibt zig Möglichkeiten, warum die Mutter raus möchte)
Aber die Kinder „zurücklassen“, weil man es satt ist, sich um seine Kinder zu kümmern, kann ich nicht verstehen. Das hätte man sich dann vor 18/19 Jahren schon überlegen können. (Das ist jetzt nicht speziell auf diesen Fall bezogen - nicht falsch verstehen!)
Aber zurück zur eigentlichen Frage:
Wenn also der Haushaltsvorstand die Wohnung verlässt, muss man mit dem Vermieter abklären, wer eigentlich im Mietvertrag drin steht. Sollte das die Mutter sein, muss man sich schleunigst mit dem Amt in Verbindung setzen und prüfen, ob das Amt die Miete für diese Wohnung weiterzahlen und die beiden Töchter werden in den Mietvertrag eingetragen.
Die Mutter sollte eigentlich nichts zu befürchten haben, sie kann (solange sie keine Sozialleistungen bezieht) wohnen und leben wo sie will. Gerade in diesem Fall, wo die Kinder ja nun schon volljährig sind.
Es kann aber sein, dass das Amt auf die Mutter zu kommt und fragt, wo sie jetzt lebt. Sollte es eine kleine Wohnung sein, sollte es keine Schwierigkeiten geben, zieht sie hingegen in ein Haus mit 7 Zimmern, in welchem noch zwei frei sein, könnte es schon eng worden.
Außer die Familie lässt sich von einer Familienberatung bestätigen, dass sie sich zerstritten haben und ein zusammenwohnen undenkbar ist (manchmal reicht es auch, wenn man das selber dem Amt mitteilt).
Sollte die jetztige Wohnung aus mehr als zwei Räumen bestehen (bzw. eine bestimme qm-Zahl übersteigen bzw. Mietpreis), wird es wahrscheinlich passieren, dass die Kinder die Wohnung ebenfalls verlassen müssen.
Dann können sie sich entscheiden, ob sie weiterhin in einer Wohnung zusammen leben wollen oder jeder in seine eigenen vier Wände zieht.
Allen dabei gutes gelingen!
Schöne Pfingsten.
Denkzettel