Kinder unter 25 Jahren, Mutter zieht aus

Hallo an alle!

Es ist ja allgemein bekannt, dass in der Regel unter 25-jährige Bezieher von ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft bleiben müssen.
Was ist aber, wenn die alleinerziehnede Mutter von 2 Kindern (18 u. 19) beschließt, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen? Sie ist ja nun definitiv über 25 und da die Kinder volljährig sind, fühlt sie sich nicht mehr in der Verantwortung. Mutter arbeitet und für sie alleine würde das Geld reichen.
Hat jemand schon von so einer Situation gehört?

Danke und Ciao,
Reulta

Ach ja,

FROHE PFINGSTEN!

-)

hi,

Es ist ja allgemein bekannt, dass in der Regel unter
25-jährige Bezieher von ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft
bleiben müssen.

sorry, aber … hä?
mit 18 wird man hierzulande volljährig (unverständlicherweise) und ist somit in erster linie für sich selbst verantwortlich. man kann hinziehen, wo man will (innerhalb der EG zumindest).

Was ist aber, wenn die alleinerziehende Mutter von 2 Kindern

das ist keine mutter von 2 kindern, sondern ein hotel mama, das offensichtlich schließt, aus welchen gründen auch immer.

(18 u. 19) beschließt, aus der gemeinsamen Wohnung
auszuziehen?

dann mussen die beiden volljährigen und für sich selbst verantwortliche herrschaften mal überlegen, wie sie ihren lebensunterhalt bestreiten können. vielelicht durch arbeit? (nur mal so als anregung.)

Sie ist ja nun definitiv über 25 und da die
Kinder volljährig sind, fühlt sie sich nicht mehr in der
Verantwortung.

ihr habt sie verschlissen, was? :smile:

Mutter arbeitet und für sie alleine würde das
Geld reichen.

eben. sie arbeitet.

Hat jemand schon von so einer Situation gehört?

leider viel zu selten.

auch dir frohe pfingsten
ann

Hallo Ann,

es gibt die Bestimmung, dass unter 25-jährige Bezieher von ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern bleiben müssen. Dass heißt, obwohl sie volljährig sind, müssen sie zuhause wohnen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können.
Im konkreten Fall sind die beiden jungen Erwachsenen noch Schüler/Azubis. Gehen wir davon aus, dass sie noch ALG2-Leistungsempfänger sind.
Das Ziel der Frage ist eigentlich: kann den Eltern verboten werden, sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen? Wenn nicht, warum der ganze HickHack um die unter 25-jährigen? Die Eltern können doch einfach sagen:„Tschüss!“
Was macht das Amt dann?
Gruß,
Reulta

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Es ist ja allgemein bekannt, dass in der Regel unter
25-jährige Bezieher von ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft
bleiben müssen.

sorry, aber … hä?
mit 18 wird man hierzulande volljährig (unverständlicherweise)
und ist somit in erster linie für sich selbst verantwortlich.
man kann hinziehen, wo man will (innerhalb der EG zumindest).

Natürlich können die Kinder wohnen und leben, wo sie wollen. Sofern sie aber Sozialleistungen wie Hartz4 beziehen, wird es schon ein wenig komplizierter.
Denn bis zum Alter von 25 ist es möglich, dass das Amt einen dazu „verdonnert“ bei Mama+Papa (oder hier nur Mama) wohnen zu bleiben.
Solange nicht außergewöhnliche Dinge und persänliche/familiäre Begebenheiten dies verhindern.

Was ist aber, wenn die alleinerziehende Mutter von 2 Kindern

das ist keine mutter von 2 kindern, sondern ein hotel mama,
das offensichtlich schließt, aus welchen gründen auch immer.

Das ist mal treffend formuliert.

(18 u. 19) beschließt, aus der gemeinsamen Wohnung
auszuziehen?

dann mussen die beiden volljährigen und für sich selbst
verantwortliche herrschaften mal überlegen, wie sie ihren
lebensunterhalt bestreiten können. vielelicht durch arbeit?
(nur mal so als anregung.)

Es stand ja nirgends, dass die beiden nicht einer geregelten Tätigkeit nachgehen. Nur weil die Kinder unterstützende Sozialleistungen erhalten, sind sie noch lange nicht faul und freuen sich auf „Hotel Mama“.
Da gibt es zig Möglichkeiten… vllt. unbezahltes Praktikum, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen - was weiß ich.

Es ist nicht jedes Kind, was lange zu Hause bei den Eltern wohnt automatisch faul und arbeitslos!

Mutter arbeitet und für sie alleine würde das
Geld reichen.

eben. sie arbeitet.

Siehe oben… evtl. arbeiten die Kids auch.

Hat jemand schon von so einer Situation gehört?

leider viel zu selten.

Ich verstehe nicht ganz, warum du leider zu wenig von solchen Situationen hörst.
Es scheint doch in der Familie ein Problem zu geben und die Mutter weiß sich nicht anders zu helfen, als die Familie zu verlassen.
(es gibt zig Möglichkeiten, warum die Mutter raus möchte)

Aber die Kinder „zurücklassen“, weil man es satt ist, sich um seine Kinder zu kümmern, kann ich nicht verstehen. Das hätte man sich dann vor 18/19 Jahren schon überlegen können. (Das ist jetzt nicht speziell auf diesen Fall bezogen - nicht falsch verstehen!)

Aber zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn also der Haushaltsvorstand die Wohnung verlässt, muss man mit dem Vermieter abklären, wer eigentlich im Mietvertrag drin steht. Sollte das die Mutter sein, muss man sich schleunigst mit dem Amt in Verbindung setzen und prüfen, ob das Amt die Miete für diese Wohnung weiterzahlen und die beiden Töchter werden in den Mietvertrag eingetragen.

Die Mutter sollte eigentlich nichts zu befürchten haben, sie kann (solange sie keine Sozialleistungen bezieht) wohnen und leben wo sie will. Gerade in diesem Fall, wo die Kinder ja nun schon volljährig sind.

Es kann aber sein, dass das Amt auf die Mutter zu kommt und fragt, wo sie jetzt lebt. Sollte es eine kleine Wohnung sein, sollte es keine Schwierigkeiten geben, zieht sie hingegen in ein Haus mit 7 Zimmern, in welchem noch zwei frei sein, könnte es schon eng worden.
Außer die Familie lässt sich von einer Familienberatung bestätigen, dass sie sich zerstritten haben und ein zusammenwohnen undenkbar ist (manchmal reicht es auch, wenn man das selber dem Amt mitteilt).

Sollte die jetztige Wohnung aus mehr als zwei Räumen bestehen (bzw. eine bestimme qm-Zahl übersteigen bzw. Mietpreis), wird es wahrscheinlich passieren, dass die Kinder die Wohnung ebenfalls verlassen müssen.
Dann können sie sich entscheiden, ob sie weiterhin in einer Wohnung zusammen leben wollen oder jeder in seine eigenen vier Wände zieht.

Allen dabei gutes gelingen!

Schöne Pfingsten.

Denkzettel

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Hallo Ann,

es gibt die Bestimmung, dass unter 25-jährige Bezieher von
ALG2 in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern bleiben müssen.
Dass heißt, obwohl sie volljährig sind, müssen sie zuhause
wohnen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten
können.
Im konkreten Fall sind die beiden jungen Erwachsenen noch
Schüler/Azubis. Gehen wir davon aus, dass sie noch
ALG2-Leistungsempfänger sind.
Das Ziel der Frage ist eigentlich: kann den Eltern verboten
werden, sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen?

Nein, es kann nicht verboten werden. Auch Ehepartner usw. können sich trennen.

Wenn nicht,
warum der ganze HickHack um die unter 25-jährigen? Die Eltern
können doch einfach sagen:„Tschüss!“

Sie können zwar „Tschüss“ sagen, müssen aber u. U. dafür bezahlen.

Wenn die Mutter mehr als 1.100 Euro netto verdient, muss sie das als Kindesunterhalt abdrücken.

Der vermutlich richtige Weg ist, dass die Kinder jetzt zur ARGE (Koba oder wie es immer am Ort heißt) und mitteilen, dass die Mutter sie quasi vor ihre Tür gesetzt hat.

Die Kinder dürfen sich nicht abwimmeln lassen und müssen dann Hartz IV beantragen. Vermutlich jeder für sich. Sie sind dann auch nicht gezwungen weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Sie können sich dann einzeln eine Bleibe suchen, falls die bisherige Wohnung jetzt zu groß bzw. zu teuer ist.

Was macht das Amt dann?

Auf jeden Fall bei der Mutter (und auch beim Vater, falls dieser bekannt ist und noch lebt) nachfragen, was sie verdient.

Auf das Kindergeld haben dann die Kinder Anspruch.

Gruß
Ingrid

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Aber die Kinder „zurücklassen“, weil man es satt ist, sich um
seine Kinder zu kümmern, kann ich nicht verstehen. Das hätte
man sich dann vor 18/19 Jahren schon überlegen können.

so was weltfremdes liest man öfter. erstaunlich eigentlich. in diese diskussion steige ich aber erst ein, wenn diese anforderung in gleichem maße an männer (insbesondere an die, die ihren unterhaltsverpflichtungen ihren kindern gegenüber nicht nachkommen) stellt.

ich bleibe dabei: 18 und 19 jahre alte „kinder“ dürfen gern, auch wenn sie die schule besuchen, einen job nebenher suchen. sollte das nicht möglich sein, müsste man vielleicht mal hinterfragen, was die mutter aus dem haus treibt. immerhin hat sie ihre unterhaltspflicht 19 jahre lang erfüllt.
18 und 19 jahre alte „kinder“ dürfen auch gern mal überlegen, wie man einen kompromiss mit der mutter findet, ehe man nach dem gesetz schreit. ist vielleicht seitens der „kinder“ mal darüber nachgedacht worden, wie man die seit 19 jahren alleinerziehende und berufsstätige mutter entlasten kann?

es fehlen einfach infos, um die sache zu beantworten. die dürre der vorliegenden infos legt aber den schluss nahe, dass hier nur jemand auf sein tatsächliches oder vermeintliches recht pochen will.

frohe pfingsten
ann

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Hallo Denkzettel!

Ich glaube, du hast meine Frage auf den Punkt gebracht!
Gehen wir davon aus, dass Mutter und Kinder sich blendend verstehen, dass die Kinder fleißig im Haushalt helfen, gut in der Schule sind, dass die ALG2-Leistungen ergänzend sind, weil der Verdienst der Mutter nicht für alle reicht und dass Mutter nicht möchte, dass die Kinder per Gesetz zur Unselbständigkeit bis zum 25. Lebensjahr verdonnert werden. Also zieht Mutter aus, weil die Kinder ja nicht dürfen.
Ob die Kinder danach eine gemeinsame BG gründen oder sich jeder eine eigene Bleibe sucht, sei dahingestellt.
Der Verdienst der Mutter erlaubt keine Unterhaltsansprüche und kein Haus mit 7 Zimmern.
In diesem Fall müssten die Kinder doch Anspruch auf ALG2 haben. Das einzige Einkommen der Kinder wäre das Kindergeld. Ob der Vater jetzt Unterhalt zahlen kann, wo er in den letzten 12 Jahren „nicht konnte“, muss geprüft werden, ist aber nicht relevant, da die Frage lautet: wie sieht das Amt es, wenn die Eltern gehen, statt die Kinder unter 25?
A propos Kindergeld… dürfen die Kinder von den 164€ nur 100 als Freibetrag behalten? *Fällt mir gerade so ein*

Ciao,
Reulta

Hallo Ingrid!

Vielen Dank für deine Antwort.
Was du sagst klingt alles sehr plausibel und nachvollziehbar.
Auf folgendem Link habe ich auch einen ähnlichen Fall wie den beschriebenen gefunden:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

Ciao,Grüße,
Reulta

ich bleibe dabei: 18 und 19 jahre alte „kinder“ dürfen gern,
auch wenn sie die schule besuchen, einen job nebenher suchen.
sollte das nicht möglich sein, müsste man vielleicht mal
hinterfragen, was die mutter aus dem haus treibt. immerhin hat
sie ihre unterhaltspflicht 19 jahre lang erfüllt.
18 und 19 jahre alte „kinder“ dürfen auch gern mal überlegen,
wie man einen kompromiss mit der mutter findet, ehe man nach
dem gesetz schreit. ist vielleicht seitens der „kinder“ mal
darüber nachgedacht worden, wie man die seit 19 jahren
alleinerziehende und berufsstätige mutter entlasten kann?

es fehlen einfach infos, um die sache zu beantworten. die
dürre der vorliegenden infos legt aber den schluss nahe, dass
hier nur jemand auf sein tatsächliches oder vermeintliches
recht pochen will.

frohe pfingsten
ann

Hallo Ann,
ehm…kann es sein, dass du wegen irgendwas verbittert bist? Sorry, aber meine Frage ist eigentlich mehr theoretisch. Meine Kids sind 15 und 17, liebe Kinder und wir verstehen uns gut. OK, Vater ist wech, aber das ist nur ein Problem am Rande. Keiner will auf irgend einem Recht pochen. Es ist nur: warum diese Regelung „bis 25 zuhause“, wenn einfach die Eltern ausziehen können? Wo ist der Sinn der ganzen Aktion?
Schau mal in meine Antwort an Denkzettel.
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…
Schönen Abend noch!
Reulta

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Hallo Reulta,

A propos Kindergeld… dürfen die Kinder von den 164€ nur 100
als Freibetrag behalten? *Fällt mir gerade so ein*

Kindergeld wird in voller Höhe als Einkommen angerechnet, ohne irgendeinen Freibetrag, den man behalten dürfte.

Beste Grüße

=^…^=

Kindergeld wird in voller Höhe als Einkommen angerechnet, ohne
irgendeinen Freibetrag, den man behalten dürfte.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo KamikazeKatze,

Recht haste!

Gruß,
Reulta

Das Ziel der Frage ist eigentlich: kann den Eltern verboten
werden, sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen?

Nein, es kann nicht verboten werden. Auch Ehepartner usw.
können sich trennen.

Richtig. Man muss halt nur mit den Konsequenzen - egal ob sie positiv oder negativ sind - leben.

Sie können zwar „Tschüss“ sagen, müssen aber u. U. dafür
bezahlen.

Yep… das könnte nämlich im schlimmsten Fall passieren (wenn man es als schlimmen Fall sehen möchte)

Der vermutlich richtige Weg ist, dass die Kinder jetzt zur
ARGE (Koba oder wie es immer am Ort heißt) und mitteilen, dass
die Mutter sie quasi vor ihre Tür gesetzt hat.

Ja, dass in etwa meine ich auch. Es kann immer passieren, gerade wenn die Kinder „pflügge“ werden, dass es einen Bruch in der Familie kommt. Manchmal ist alles dramatischer… manchmal weniger dramatisch.

Nur von heute auf morgen wird die ARGE das so nicht hinnehmen. Evtl. muss man dann mal mehrere Wochen (wenn mgl. irgendwie nachweisbar) bei Freunden übernachtet haben.
Es kann auch passieren, dass das Jugendamt „anrückt“, um die Familiensituation für das Amt zu bewerten. Oft kommen dann noch Gespräche mit Sozialarbeitern/-pädagogen dazu.

Alle müssten über Wochen bei der gleichen Geschichte bleiben - dürften mit der Mutter nur wenig bis gar keinen Kontakt haben. Denn sonst fliegt das bei einer „normalen“ Eltern-Kind-Beziehung schnell auf und die Kanone geht hinten los.

Die Kinder dürfen sich nicht abwimmeln lassen und müssen dann
Hartz IV beantragen. Vermutlich jeder für sich. Sie sind dann
auch nicht gezwungen weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft zu
bilden. Sie können sich dann einzeln eine Bleibe suchen, falls
die bisherige Wohnung jetzt zu groß bzw. zu teuer ist.

Siehe über dem Zitat mein Kommentar - ja es geht prinzipiell. Nur wenn nix vorgefallen ist, kann es unter Umständen schwierig werden.

Was macht das Amt dann?

Auf jeden Fall bei der Mutter (und auch beim Vater, falls
dieser bekannt ist und noch lebt) nachfragen, was sie
verdient.

Yep.

Auf das Kindergeld haben dann die Kinder Anspruch.

Richtig - wird aber, wie hier irgendwo schon jmd. geschrieben hat, als Einkommen der Kinder angerechnet. Was ich im übrigen eine Frechheit finde - aber das wäre dann ein anderes Thema!

Also mein Fazit:

Wenn ihr keine verfahrene Situation zu Hause habt, und alle „glücklich und zufrieden“ sind, würde ich persönlich davon abraten, solch eine Nummer abzuziehen.
Denn das kann Euch (wenn’s schief läuft) schnell als Sozialbetrug angekreidet werden.

Ist die Situation wirklich für alle Beteiligten unhaltbar, sollte es keine Schwierigkeiten mit den Ämtern geben.

Gruß

Denkzettel

Hallo,
insofern die Kinder noch keine Ausbildung vollendet haben ist die Mutter wie auch der Vater zu Unterhalt verpflichtet.

Wie man hier auf die Grenze von 1100 Euro kommt kann ich nicht nachvollziehen.

Ja es gibt ein „Schlupfloch“ für die unter 25 jährigen.

Geschickter und für alle entspannter wäre es aber unter Umständen einfach den Ausbildungsabschluß der beiden Kinder abzuwarten.

Gruß
K.

Hallo,

laut Düsseldorfer Tabelle hat man gegenüber volljährigen Kindern, die nicht minderjährigen gleichgestellt sind, einen Selbstbehalt von 1.100 Euro.

Wenn volljährige Kinder, selbst wenn sie sich noch in der Regelschule befinden, nicht bei einem Elternteil wohnen, sind sie nicht minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Auch glaube ich nicht, dass es sich bei dem fiktiven Fall um Sozialbetrug handeln würde.

Kein Gericht kann Eltern von volljährigen Kindern zwingen, dass diese in ihrem Haushalt wohnen müssen. Dabei dürfte es keine Rolle spielen, ob das Verhältnis Kinder-Eltern gut oder gestört ist.

Die Eltern entscheiden, ob sie mit den volljährigen Kindern im Haushalt leben wollen.

Wenn sie nicht mit den Kindern leben wollen, müssen sie für die Kinder bezahlen. Aber da volljährige Kinder die nicht in einem Elternhaus wohnen nicht den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, unterliegen die Eltern auch nicht einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Sie können also beispielsweise auch nur einer Teilzeitarbeit nachgehen um nicht über die 1.100 Euro-Grenze hinwegzukommen.

Wenn die Eltern (hier die Mutter) keinerlei öffentliche Mittel (also kein Wohngeld, Hartz IV o. ö.) benötigt, muss sie nicht einmal eine kleine „Ein-Frau-Wohnung“ nehmen. Sie darf lediglich nicht mehr als 1.100 Euro netto (nach Berücksichtigung diverser genehmigter Abzüge) verdienen.

Ob das ein Schlupfloch ist? Für mich persönlich (also ohne tatsächliche rechtliche Würdigung) ist auch der umgekehrte Fall - dass volljährige Kinder von sich aus ausziehen - im „Hartz-IV-Recht“ fraglich.

Wäre durchaus möglich, dass diese Praxis - dass man erst mit 25 ausziehen darf wenn man öffentliche Mittel benötigt - u. U. nicht einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Bis jetzt ist vermutlich noch keiner dieser zwangsweise bei Hotel Mama untergebrachten Kinder zum Bundesverfassungsgericht gegangen.

Nicht jedes Gesetz und jede Vorschrift halten Überprüfungen durch das Bundesverfassungsgericht stand. Ist ja, wenn man es sachlich betrachtet ein Unding, dass volljährige Menschen(Kinder) nicht selber entscheiden dürfen, wo sie wohnen.

Gruß
Ingrid

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Hier würde sich doch wohl noch ein ganz anderes rechtliches Problem stellen: Die Wohnung wäre wohl auf den Namen der Mutter gemietet, also kann sie zwar ausziehen, ist aber zur Mietzahlung verpflichtet. Wenn sie nun ohnehin schon ergänzendes ALG II bekommt, wird das Amt eine solche Show wohl kaum mitmachen. Kündigt aber die Mutter die Wohnung fristgerecht, ist es natürlich auch für die Kinder passé, in der Wohnung zu wohnen. Sie müssten also einen Antrag auf ALG II und eine eigene Wohnung stellen, wobei dann sicher geprüft werden würde, inwiefern die Eltern unterhaltspflichtig sind (und das sind sie ja eindeutig noch, egal ob die Kinder volljährig sind oder nicht).

Grüße!

Hi,

Kindergeld wird in voller Höhe als Einkommen angerechnet, ohne
irgendeinen Freibetrag, den man behalten dürfte.

nein. Die 100€-Pauschale gilt zwar nur für Erwerbseinkommen, aber vom Kindergeld für volljährige Kinder ist die 30€-Versicherungspauschale in Abzug zu bringen.

Und was den Umzug der Eltern/Mutter betrifft: dies ist manchmal der einzige (und auch legale) Ausweg aus der U25-Regelung - wenn nämlich volljährige Kinder sanktioniert werden und hierbei dann auch ihr Unterkunftskostenateil gestrichen wird, trifft dies die Eltern, die aber nach dem BGB gar keinen (Erziehungs-)Einfluss mehr auf ihre Kinder nehmen können.

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,

aber vom Kindergeld für volljährige Kinder ist die
30€-Versicherungspauschale in Abzug zu bringen.

das wäre mir neu - kann frau das irgendwo nachlesen?

Beste Grüße

=^…^=

Hi,

das wäre mir neu - kann frau das irgendwo nachlesen?

aber sicher doch: http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html

Die ALG2-Verordnung gilt für jegliches Einkommen Volljähriger und ist auch unabhängig vom Bestehen evtl. Versicherungen.

Gruß
Ingo

Es gibt zudem die Unterhaltspflicht bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung. Da fallen doch die Kinder in diesem Fall drunter.