Kinder unter 7/PHV/Aufsichtspflicht

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit PHVs und manches ist mir noch nicht ganz klar, so z.B.:

Gegen Kinder unter 7 kann man keine Haftung geltend machen, außer der Aufsichtspflichtige hätte die Aufsichtspflicht verletzt. Dann aber muss der Aufsichtspflichtige haften.

Übernimmt das die Haftpflichtversicherung, wenn jemand seine Aufsichtspflicht verletzt?

Danke und Grüße
HS

Übernimmt das die Haftpflichtversicherung, wenn jemand seine Aufsichtspflicht verletzt?

Wenn man ihm das nachweisen kann, ja. Allerdings sind die Grenzen sehr weit gefaßt, eine Aufsichtspflichtverletztung deswegen nur schwer begründbar.

Alternative: Suche einen Tarif, der auch Schäden durch deliktunfähige Kinder deckt.

Hallo Nordlicht,

vielen Dank, aber eine kleine Nachfrage hätte ich noch:

Wenn man ihm das nachweisen kann, ja. Allerdings sind die Grenzen sehr weit gefaßt, eine Aufsichtspflichtverletztung deswegen nur schwer begründbar.

Dann wäre es bei Schäden durch Kinder unter 7 doch immer von Vorteil für den Geschädigten, wenn jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hätte?

Würde da nicht jeder freiwillig sagen, dass er die Aufsichtspflicht verletzt hat?

Danke nochmal und Gruß
HS

Warum sollte man? Das erhöht schließlich die Schadensqoute der eigenen Versicherung…

Beispiel mein 5jähriger Sohn fährt mit seinem Fahrrad gegen dein Auto.
Kratzer im Lack und Beule etc. Jetzt hast du ein Interesse daran, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe und dir der Schaden von sagen wir 3000 Euro ersetzt wird.
Aber ich hab da doch kein Interesse dran. Ich kenn dich ja gar nicht. Ich sage dir, wo ich versichert bin… bei der Pfefferminzia meinetwegen. Du meldest dort den Schaden, die fragen mich wie es passiert ist. Ich schildere es natürlich wahrheitsgemäß. Du bleibst auf deinem Schaden sitzen.

Wenn ich unwahr antworte, dann ist das ersten Betrug und strafbar. Ungeachtet dessen laufe ich Gefahr, dass meine Versicherung mir irgendwann nach einem Schaden die Versicherung kündigt, weil meine Schadenqoute zu hoch wird. Und dass will ich bestimmt nicht!

Allerdings würdest du in diesem Beispiel trotzdem Glück haben, da meine Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 10.000,-- Euro absichert. Ich würde wahrheitsgemäß antworten, und du trotzdem dein Geld bekommen. (Meine Schadenqoute steigt allerdings auch).

Grüße
JRop

Hallo,

ich hatte mich vielleicht missverständlich ausgedrückt und wollte in keinster Weise irgendwie jemanden zum Versicherungsbetrug auffordern oder sonstwas.

Bisher dachte ich, dass die Versicherung bei Aufsichtspflichtverletzungen nicht oder nicht immer bezahlt, so ähnlich wie bei Fahrlässigkeit und das es dann auch sowas wie „grobe“ und „normale“ Aufsichtspflichtverletzung geben würde.

Habe mich bisher leider viel zu wenig mit Versicherungen beschäftigt.

Euch allen vielen Dank für Eure Mühe!

Grüße
Schmidti