Kinder unterhalt ab 12 jahren

hallo zusammen,

würde gerne fragen was ich unterhalt zu bezahlen habe. bin 35 jahre alt und habe einen 12 jahre alten sohn der bei der mutter lebt. sie fordert von mir 334 euro. wir sind nicht verheiratet und leben nicht in der selben wohnung zusammen. sie hat noch ein kind mit nem anderem und bekommt auch von ihm geld für das zweite kind ( auch nicht verheiratet zusammen ). ich bekomme kein kindergeld und verdiene 1400 euro im monat. meine frage ist wieviel ich bezahlen muss und ob ich von ihrem kindergeld etwas abziehen darf. für ihre hilfe wäre ich sehr dankbar. gruss aus dem allgäu… lukas

der Unterhalt ist richtig berechnet und das Kindergeld wurde auch schon zur Hälfte abgezogen. Sie sind zwei Kindern Unterhaltspflichtig und so wir es auch in der Tabelle berechnet. Alles in Ordnung.

Gruss

Es kommt hin .Das Kindergeld wird verrechnet und dein Selbstbehalt von 1050€ stimmt auch

hallo,

nach der DT mußt du eigendlich über 400€ zahlen…bitte mal selber nachschauen, davon kannst du die Hälfte des Kindergeldes abziehen…der Selbsterhalt ist 900€

lisa

danke für die antwort. bin nur einmal als vater gemeldet. das andere kind hat die mutter meines kindes mit nem anderem mann also nur ein kind. macht das nen unterschied? gruss

Ja, aber da würde ich an Ihrer Stelle den Mund drüber halten. Man kann Sie dann nämlich mal eben zwei Stufen höher einstufen und nach Möglichkeit keine Jugendamtsurkunde unterschreiben, lieber einen Anwalt das machen lassen, sonst sind Sie verraten und verkauft.
Das Jugendamt macht sowas gerne, nicht gerade zum Wohle des Kindes handeln, aber sie zeigen gerne das sie die Macht haben, was allerdings überhaupt nicht zutrifft.

Gruss
Agnes

danke, und was ist wenn ich von dez bis april nur schlechtwettergeld von 870 bekomme? bin nämlich gärtner und die arbeiten nicht im winter…
schöne nacht. lukas

danke für die schnelle antwort… und was ist wenn ich von dez bis april nur schlechtwettergeld von 870 bekomme? bin nämlich gärtner und die arbeiten nicht im winter…
schöne nacht. lukas

Es kommt hin .Das Kindergeld wird verrechnet und dein
Selbstbehalt von 1050€ stimmt auch

Google mal nach der „Düsseldorfer Tabelle“. Es ist irrelevant ob verheiratet etc.
Gruß,
Andi

danke für die schnelle antwort… und was ist wenn ich von dez
bis april nur schlechtwettergeld von 870 bekomme? bin nämlich
gärtner und die arbeiten nicht im winter…
schöne nacht. lukas

dann musst du nicht zahlen.Es springt das Jugendamt ein die es dann später einfortern

Es kommt hin .Das Kindergeld wird verrechnet und dein
Selbstbehalt von 1050€ stimmt auch

Hallo,

nach Düsseldorfer Tabelle ist der Unterhalt nach der Einkommensstufe 2 zu berechnen, da es hier nur einen Unterhaltsberechtigten gibt und die DüTa für zwei Berechtigte ausgelegt ist.

Berechnung: durchschnittliches Nettoeinkommen, abzügl. berufliche Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten.

DüTa-Betrag = 448 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld 92 Euro ergibt Zahlbetrag 356 Euro.

Der jetzige Zahlbetrag von 334 berücksichtigt den Abzug des halben Kindergeld, hat aber die Höherberechnung wegen nur einem Unterhaltsberechtigten außer Acht gelassen.

Gruß

Hallo lukes,

ja, das halbe Kindergeld wird Dir angerechnet, die Berechnung des Unterahlts hängt auch davon was Du für Ausgaben (Miete; Schulden usw.) hast. Danach wird der Unterahlt anhand der Düsseldorfertabelle berechnet.

Gruß

der unterhalt errechnet sich anhand der düsseldorfer tabelle, dort musst du nach deinem nettoverdienst schauen, kannst dir 5% runterrechnen und die hälfte vom kindergeld abziehen!(wenn du dein kind regelmässig siehst)
mehr kann ich dir leider auch nicht sagen!
gruss papsch

Hallo Luke,
Der Unterhalt hängt von deinem monatlichen Einkommen ab. Dazu zählen sämtliche Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Rentenbezüge usw.
Es spielt keine Rolle was die Mutter an weiteren Unterhaltsleistungen anderer Unterhaltspflichtiger für weitere Kinder erhält. Ausser sie hätte ein wesentlich höheres Einkommen aus anderen Tätigkeiten. Das Jugendamt kann da genau ausrechnen wie hoch der Unterhaltsanspruch ist. Das Kindergeld steht demjenigen zu, bei dem das Kind dauerhaft lebt.
Alles Gute

Hallo,

die von einem anderen User gemachte Berechnung ist völlig korrekt.

Gruß