Kinder verprügeln ?

Apell an die Ehre
Hi nochmal!
Also die Idee mit dem „wie feige ist das denn, zu zweit auf einen kleineren loszugehen, was seid Ihr denn für Helden?“ halte ich auch für evtl. erfolgversprechend.

Und den Hinweis „Sucht Euch mal Gegner in Augenhöhe - oder seid Ihr dafür etwa zu feige?“ habe ich schon erfolgbringend angebracht (allerdings in einem wesentlich leichteren Mobbing-Fall)

Grüße
kernig

Hai!

Entgegen einiger Kommentare hier, die Jungs haftbar machen!

Reinigung der Kleidung, Erstatz defekter Kleidung, Verdienstausfall
(Begleitung) wegen Arztbesuch, Schmerzensgeld, … darauf hinweisen
das die Krankenkasse informiert wurde wer für die Kosten der
Heilbehandlung verantwortlich ist und das auch von dort noch
Forderungen kommen können.

Kreativ denken und den Erziehungsberechtigten der Jungs zustellen. Ein
13 jähriger haftet sehr wohl für den Mist den er anrichtet.

Am besten von einem Anwalt zustellen lassen und dann schau mal was
da abgeht.

Strafrechtlich sind sie nicht zu belangen aber das brauch man auch
gar nicht.

Der Plem

* dafür - das war auch mein Gedanke, was man tun könnte. Als mein Bruder mit seinen Kumpels einmal Mist baute und (aus Dummheit, nicht aus Boshaftigkeit) andere Kinder verletzte, kamen die 13 Jährigen beteiligten zwar um die strafrechtlichen Ermittlungen - privatrechtlich wandten sich die Krankenkassen mit ihren Forderungen aber an alle Beteiligten, auch an die 13 Jährigen.

Möglicherweise kann man bei erfolgten ärztlichen Behandlungen auch die Krankenkassen direkt darauf hinweisen, dass es für den Vorfall Schuldige gibt, die dafür in Regress genommen werden können. Bei der vorliegenden Zeugenaussage ist das ja nicht aussichtslos.

Gruß,
Inka

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Hallo,

der Junge muss mindestens 14 gewesen sein, denn drunter kann er nicht zu Sozialstunden verdonnert werden. Nach dem Gesetz ist man halt erst ab 14 strafmündig.

Was die Schule anbelangt: die sind natürlich nicht ans Jugendstrafrecht gebunden. Die dürfen sanktionieren. Und der Schulleiter wird einen Schüler, der zu viel Stress macht und eine Gefahr für andere Schüler ist, auch von der Schule verweisen. Doch das kann er nur, wenn die „Taten“ auch innerhalb der Schule (bzw. Schulweg) geschehen sind. Ansonsten hat er rechtlich keine Handhabe.

Grüße
Stefan

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Okay, ich mach mich da nochmal schlau.

Soweit mir bekannt wurde, handelt es sich um einen Sechstklässler. Vielleicht handelt es sich da auch um einen Sonderfall, denn wir hatten eine in der Klasse, die in der 5. schon ihre Konfirmation hatte, weil sie schon 14 war.

Die Vierte Klasse war für sie besonders schön, da sie sie 3x besuchte.

Hallo Frank,

mit den eltern haben wir gesprochen,bevor wir zur polizei und
zum jugendamt gegangen sind,ohne erfolg,

dort habe ich zu hören bekommen :sie lügen,mein sohn macht
soetwas nicht.
als ich sie dann darauf hingewiesen habe das die nachbarin
frau … das gesehen hat und dazwischen gegangen ist,kam der
spruch :der alten vot… glaube ich auch kein wort.

soviel zu den eltern.

Ich finde die Reaktion von den Eltern jetzt nicht soo schlimm. Immerhin sagen sie nicht, dass sie das Prügeln gut heissen (das gibt’s nämlich auch), sondern sie streiten es lediglich ab.

jede schramme zur anzeige bringen ?

Yep.

wie oft soll ich mein kind noch verprügeln lassen ?

Gar nicht. Du schreibst aber auch nicht in welchen Situationen und wo es passiert (auf den Weg wohin) - sonst könnte man Tips geben, wie z.B. Begleitung, Beobachtung oder Notfallinseln organisieren.

soll er erst einen bleibenden schaden erhalten,bevor irgend
jemand eingreift ?

Nein soll er nicht. Du sollst aber auch nicht Selbstjustiz ausüben - zumindest nicht so plump und offensichtlich wie Du es angedroht hast. Ich würde da ein wenig mehr kreativ vorgehen, z.B. ein Paar Jungs (oder auch Mädchen) anheuern, die älter sind als die „Schläger“, die Deinen Jungen unauffällig begleiten und im Notfall eingreifen. Das ist cooler als wenn Papa eingreift. Papa geht schön brav weiter zur Polizei und erstattet ggf. Anzeige. Die älteren Jugendlichen sollen nicht zuschlagen, sondern eingreifen, also helfen.

Viele Grüße

Hallo,

das stimmt so nicht immer. Es geht nicht nur um das Wohl der Kinder, sondern auch um das Wohl der Gesellschaft. Wenn dieses durch die Kinder bedroht ist UND die Eltern keine Kooperationsbereitschaft zeigen oder festzustellen ist, dass sie mit ihren Sprösslingen nicht klar kommen, dann können die Kinder auf woanders untergebracht werden - auch gegen den Wunsch der Kinder und der Eltern. Das ist aber selten ein Kinderheim, sondern eher ein betreutes Wohnen.

Viele Grüße

Hallo,

von so einem Fall habe ich noch nie gehört. Meist wird den Eltern dann soviel Druck gemacht, dass die irgendwie einer Maßnahme zustimmen. Und ob Kinderheim oder Betreutes Wohnen ist eher eine Frage des Alters und der Möglichkeiten, die das JA hat.

Alternativ kommen solche Kinder auch ganz gerne in die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Grüße
Stefan