Meine bekannte hat eine tödliche Krankheit und will dass wenn sie von uns geht, dass ich auf ihre Kinder aufpasse, bzw betreue. Ich bin 25 und hab selber 3 Kinder.
Was kann ich da machen, wegen den behörden, bzw auch von ihrer Eltern her??
Meine bekannte hat eine tödliche Krankheit und will dass wenn sie von uns geht, dass ich auf ihre Kinder aufpasse, bzw betreue. Ich bin 25 und hab selber 3 Kinder.
Was kann ich da machen, wegen den behörden, bzw auch von ihrer Eltern her??
Hallo, ich würde mich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen, die können dir sicher weiter helfen!
Alles Gute!
Hallo!
So etwas kann man notariell festlegen, da „muss“ man noch nicht mal adoptieren.
Es wird quasi vertraglich - im Einverständnis beider Parteien - festgehalten was gewünscht wird.
Das machen auch einige gesunde Eltern, für den Fall das mal was passieren sollte.
Viele Grüße und alles Gute
Whitby
Hallo!
Ich war noch nie in so einer Situation und habe sie auch noch nicht in meinem Bekanntenkreis miterlebt, auch bin ich mit Behören nicht wirklich vertraut, aber mein Rat wäre der gleiche wie der von mizogufe gewesen: dass du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und mit denen dort klärst, wie der Behördenweg in so einer Situation aussieht.
Was in mir aber etwas Besorgnis erregt ist, dass du von „Kindern“ gesprochen hast, es sind also mindestens zwei.
Selbst hast du auch schon drei Kinder, und da du erst 25 bist, sind die wohl noch relativ klein und brauchen deine intensive Fürsorge.
Nun gibt es ja durchaus Powerfrauen, die eine Familie mit fünf Kindern problemlos schupfen, aber die Situation wird hier noch zusätzlich erschwert, weil die „neuen“ Kinder (keine Ahnung wie alt sie sind), eine schwere Zeit durchmachen, trauern, mit dem Schicksal hadern, vielleicht sogar rebellieren - und dadurch nicht gerade „pflegeleicht“ sein werden.
Das ist eine sehr große Bürde, und ich würde mir nicht zutrauen, sie allein zu tragen.
Frag deshalb gleich beim Jugendamt nach, welche Unterstützung du bekommen könntest, und was zu tun ist, wenn du merkst, du schaffst es nicht.
Lass dich dann nicht vom schlechten Gewissen so unter Druck setzen, dass du meinst, du MUSST die Kinder behalten, weil du es ja versprochen hast.
Such besser jetzt schon gemeinsam mit dem Jugendamt einen Weg, wie das Problem der Überforderung zu lösen ist. Vielleicht lässt sich ja einrichten, dass die Kinder in eine Pflegefamilie kommen und du so eine Art Besuchsrecht erhältst - damit die Waisen dann wenigstens ein mal pro Woche ein vertrautes Gesicht sehen.
All das wird mit dem Amt und mit einer eventuellen Pflegefamilie zu klären sein.
Also das Wichtigste, das ich dir auf den Weg geben möchte, ist:
Achte auf dich selbst! Lass nicht zu, dass du unter der Last zusammenbrichst! Ich weiß aus gesicherter Quelle, dass schon manche Ehe durch schwierige Pflegekinder in die Brüche gegangen ist. Davon hat keiner was: Du nicht , deine Kinder nicht, dein Mann nicht - und die Pflegekinder auch nicht!
Ich wünsche dir alles Gute, viel Kraft und auch Weisheit!
Zaunkoenigin
Hallöchen
das ist ja sehr tragisch. Leider kann ich nicht weiter helfen aber ganz viel Glück wünschen
Meine bekannte hat eine tödliche Krankheit und will dass wenn sie von uns geht, dass ich auf ihre Kinder aufpasse, bzw betreue. Ich bin 25 und hab selber 3 Kinder.
Das klingt so, als wolltest du es eigentlich nicht.
Was kann ich da machen, wegen den behörden, bzw auch von ihrer Eltern her??
Was wäre denn bezüglich ihrer Eltern her zu tun? Gibt es da ein Problem?
Was ist mit dem Vater (ggf. den Vätern)?
Hallo,
Adoption (Überschrift) und aufpassen, betreuen (Text) sind 2 Welten. Daher mit der Bekannten,ihren Eltern, Vater der Kinder, Deinem Partner (sofern Du jemanden an Deiner Seite hast) an einen Tisch und erstmal klären, was Ihr jeweils wollt und könnt. Dann Kontakt mit Jugendamt.
Im Normalfall (was ist heute schon normal) wäre der Vater der Kinder beim Ableben der Mutter der einzige Erziehungsberechtigte, egal was sich die Mutter wünscht. In allen anderen Fällen haben wir hier dazu keine Information.
Gruß
achim
Liebe domkat2011
Ich kann Dir, Deine Frage betreffend, leider keine weitere Idee geben, da Deine Frage nicht mein Spezialgebiet betrifft und ich mich in diesem Thema gar nicht auskenne. Aber die Antwort von Zaunkoenigin finde ich in allen Punkten sehr gut getroffen.
Ich wünsche Dir viel Weisheit bei Deinen Entscheidungen, das Beste für Deine und Deiner Bekannten ihre Kinder und Deiner Bekannten eine möglichst friedvolle Zeit, in der sie die Tage auf dieser Erde noch bestmöglich geniessen kann.
Lieber Gruss
Milupina
Hallo,
man kann auch notariell festlegen, dass es morgen schneien soll. Das ändert aber nichts daran, dass der Umsetzung einer solchen Vereinbarung Grenzen gesetzt sind. Und die finden sich durchaus in nicht geringer Zahl in nicht disponiblen Rechtsvorschriften. D.h. ob eine solche Vereinbarung wirklich das gesetzte Ziel erreicht ist nicht ansatzweise sicher. Denn Jugendamt und Vormundschaftsgericht haben dabei in der konkreten Situation dann immer noch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Und wenn Eltern 1000 mal wünschen/vereinbaren, dass ihre Kinder in die letzte Fixer-Familie kommen sollen, werden Jugendamt und Vormundschaftsgericht dem dann glücklicherweise wegen Gefährdung des Kindeswohls einen Riegel vorschieben.
Gruß vom Wiz