Kinder vorne im Auto sitzen

Hallo WWW-lers,

Kann jemand mir bitte sagen, ab wann darf ein Kind mit/ohne Kindersitz bei Beifahrer Platz nehmen?

Dass alle Autoinsassen angeschnallt sind, versteht sich von selbst.

Vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

PS. Einen Link zu dem Gesetz wo diese Regelung verankert ist, ist auch sehr willkommen.

Hallo Helena,

§21 STVO - geeignete Rückhalteeinrichtungen

…vorn oder hinten ist inzwischen egal, Hauptsache, der Sitz ist richtig (nicht jeder Sitz darf vorn mitfahren). Es gibt Untersuchungen, nachdem die hinteren Plätze sicherer sind, aber wenn man mit nem Kleinkind asllein unterwegs ist, fand ich vorn immer sicherer, weil man den Zwerg im Blick hat.

Gruß anna

Hallo Anna,

ich danke dir sehr für deine Antwort.

Ich glaube aber, dass du die Zahl falsch angegeben hast. Der §21 bezieht sich auf die Zulassung des Fahrzeuges und nicht auf das was ich fragte.

Wie dem auch sei: Meine Frage war NICHT wo ein Kind sicherer sitzt, sondern AB WANN es vorne sitzen darf.

Und bzgl. wo du dein Kind lieber sitzen läßt, hat es hier recht heftige Diskussionen gegeben. Von daher will ich nicht weiter darauf eingehen, ausser dass ich finde gerade AM GEFÄHRLICHSTEN wenn ein Kind vorne sitzt, damit DER FAHRER es (auch) im Blickfeld hat.

Schöne Grüße,
Helena , die noch immer auf die richtige Regelung und Aussage wartet…

1 Like

Hallo,

guckst du hier:
http://www.autowebsite.de/verkehrsrecht/ab-welchem-a…

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,

guckst du hier:
http://www.autowebsite.de/verkehrsrecht/ab-welchem-a…

Vielen herzlichen Dank!
Genau das ist wonach ich gesucht habe!
Ein Sternchen für dich!

Schöne Grüße,
Helena

STVO, nicht STVZO
in meiner STVO ist es § 21

Altersbegrenzung gibt es nur für Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte (s. 1b)

§ 21 StVO – Personenbeförderung

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Abweichend von Satz 1

  1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
  2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.
  3. ist a. beim Verkehr mit Taxen und b. bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetztes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg
    beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahme gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in
solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

2 Like

Hi Annabell,

ich danke dir für die Korrektur.

Ja, ich sehe, dass ich diese STVZO versehentlich angeklickt habe.
Jedenfalls danke ich dir für deine Antwort. Ein Sternchen ist von mir!

Schönes Wochenende und alles Gute!
Helena