Kinder wie lange abends alleine auf der Straße?

Hallo,
ich suche eine Gesetzesstelle, in der geregelt ist, wie lange sich wie alte Kinder (in diesem Falle 9 und 11) ohne Begleitung Erwachsener oder Erziehungsberechtigter alleine auf der Straße bzw. draußen bewegen dürfen. Gefunden habe ich nur Kinder in der Öffentlichkeit, was sich auf Gaststättenbesuch, Tanzveranstaltungen, öffentliche Feste usw bezieht. Mir geht es aber um ganz normale Abende wo sich die Kids draußen rumtreiben (wollen aber nicht dürfen!).
Danke
Iris

Hallo,

meines Wissens gibt es hierzu keine Regelungen. Das Jugenschutzgesetz untersagt die Teilnahme ohne Aufsicht, bzw. bis zu einem bestimmten Alter, weil von bestimmten Veranstaltungen konkrete Gefahren für Jugendliche ausgehen.

Ansonsten gilt aber in unserem Land, dass sich jeder Mensch frei bewegen kann, wo und wann er möchte, egal, wei alt er ist, und das schließt die Straße mit ein.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Iris,

soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz, was Kindern den Aufenthalt auf der Straße zu gewissen Uhrzeiten verbietet. Dies ist nur die von dir bereits besagten Einrichtungen der Fall.

Allerdings haben die Eltern lat § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder bis zum Ende des 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Die Eltern haben also zu entscheiden, ob und wie lange sich ein Kind/Jugendlicher abends draußen aufhalten darf.

Praxis: In der TV-Serie mit den Polizisten auf Sat1 wurden schon mehrfach Minderjährige zu Hause bei Ihren Eltern abgeliefert. Es kam allerdings auf die Eltern keine Strafe zu, da es eben kein Gesetz verbietet, dass Kinder so spät draußen sein dürfen.

Aber welche Eltern lassen Kinder gerade in diesem Alter denn so spät noch raus?!

Gruß
Andre

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi CMD,

Ansonsten gilt aber in unserem Land, dass sich jeder Mensch
frei bewegen kann, wo und wann er möchte, egal, wei alt er
ist, und das schließt die Straße mit ein.

Nicht direkt. Lt. § 1631 BGB haben Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Hier wird also das „frei bewegen“ schon ein bisschen eingegrenzt.

Gruß
Andre

Hi

Nicht direkt. Lt. § 1631 BGB haben Eltern ein
Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder bis zum 18.
Lebensjahr. Hier wird also das „frei bewegen“ schon ein
bisschen eingegrenzt.

Das ist abstrakt richtig, jedoch nicht die Antwort auf die gestellte Frage.

Diese war, ob es eine grundsätzlich gesetzliche Regelung gibt, wie lange Kinder auf der Straße sein dürfen. Und diese gibt es nicht.

Dass die Eltern ein Bestimmungsrecht haben, ist fraglos, ebenso wie Arbeitgeber bestimmen können, wann Arbeitnehmer zu welcher Zeit an welchem Ort zu sein haben, etc. Das völlig offensichtlich. Es gibt aber keine staatlichen Vorschriften.
Gruß
Dea

Hi,

ist ja interessant!

Würde hier evtl. eine Verletzug einer der o. g. elterlichen Pflichten ergeben? Auch wenn nichts passiert?

Dürfte die Polizei friedliche Kinder, die die öff. Ordnung nicht stören, z. B. um 23 Uhr von der Sraße ‚aufsammeln‘ und nach Hause bringen?

Marion

Hi,

Würde hier evtl. eine Verletzug einer der o. g. elterlichen
Pflichten ergeben? Auch wenn nichts passiert?

Das wäre nur dann der Fall, wenn eine Gefährdung bestünde. Und generell kann das nicht festgestellt werden, weil das dann letztlich wiederum ein generelles Verbot des Aufenthalts darstellen würde, was nicht möglich ist.

Dürfte die Polizei friedliche Kinder, die die öff. Ordnung
nicht stören, z. B. um 23 Uhr von der Sraße ‚aufsammeln‘ und
nach Hause bringen?

Das wäre nur der Fall, wenn diesen aufgrund der konkreten Umstände Gefahren drohen würden (zB. Aufenthalt in einem gefährlichen Viertel) oder es Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie gegen die Anweisung der Eltern dort wären.

Ohne eine solche Gefahr hätte die Polizei kein Recht, Kinder nach Hause zu schicken, da kein Gesetz dies anordnet.

Gruß
Dea

Marion

1 „Gefällt mir“