Kinder zerkratzen Autos

Hallo,
ich hätte gern mal eure Meinung dazu gehört. Folgende Láge:
Ich wohn in einem 15 Parteienhaus und über mir eine Familie die vier Kinder haben.
Wir haben vor dem Haus einen öffentlichen Parkplatz der aber für die Wohnblöcke vorgesehen ist.
Auf diesen Parkplätzen spielen diese besagten Kinder fast jeden Tag zwischen den Autos mit Fahrrad, Roller u.s.w.obwohl wir hinter dem Haus einen Spielplatz und auch sonst genug Platz haben zum spielen.
Es ist schon mehrfach passiert das diese Kinder kratzer an die Autos (u.a.neuer Mercedes Benz) gemacht haben was jedoch nicht zu beweisen war.Ich habe der Mutter auch schon mehrfach gesagt das Sie auf Ihre Kinder aufpassen soll, aber es passiert einfach nichts.
Gestern habe ich nun mal wieder eines dieser Kinder an den Autos wieder mit Roller spielen sehen, dann nahm er einen Stock und kratzte damit an dem Lack der Autos rum.
Meine Frage: Könnte der Schaden geltend gemacht werden auch wenn das Kind unter 7 Jahren ist???
Wenn ja käme da die Versicherung dafür auf oder wie würde das dann laufen???

Hallo,

ich bin kein Experte, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass du bei Kindern unter 7 Jahren wenig machen kannst. Du musst nachweisen, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann zahlt deren Haftpflichtversicherung. Aber der Nachweis wird schwierig.

Gruß

Katl

Meine Frage: Könnte der Schaden geltend gemacht werden auch
wenn das Kind unter 7 Jahren ist???

Kaum. Ausnhame wurde schon erwähnt: Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, die aber sehr schwer nachweisbar ist.

Ich denke, es wäre viel einfacher, das Auto 50 m weiter weg zu parken.

Hallo silence,

im Gegensatz zu den Vorschreibern meine ich, dass Dein Vorgehen:

Ich habe der Mutter auch schon mehrfach gesagt
das Sie auf Ihre Kinder aufpassen soll, aber es passiert
einfach nichts.
Gestern habe ich nun mal wieder eines dieser Kinder an den
Autos wieder mit Roller spielen sehen, dann nahm er einen
Stock und kratzte damit an dem Lack der Autos rum.

sehr wohl etwas mit Aufsichtspflichtverletzung zu tun hat, und dass dies auch von rechtlich beschlagener Seite so gesehen würde.

Ob Du deswegen aber dann auch einen Schaden ersetzt kriegen würdest, ist die andere Frage, da oft gerade die Menschen, denen das Verhalten ihrer Kinder derart gleichgültig ist, auch keine Haftpflichtversicherung haben, die dann einspringen würde.

Gruß, Karin

Hallo,

Ob Du deswegen aber dann auch einen Schaden ersetzt kriegen
würdest, ist die andere Frage, da oft gerade die Menschen,
denen das Verhalten ihrer Kinder derart gleichgültig ist, auch
keine Haftpflichtversicherung haben, die dann einspringen
würde.

wenn sie keine HV haben, müssen die Eltern selber bezahlen. Wie der Name Haftpflicht schon sagt, tritt die Versicherung dann ein, wenn die Versicherungsnehmer für einen Vorgang haften. Liegt die Versicherung nicht vor, so bleibt die Haftung selbstverständlich bestehen. Wenn allerdings von den Eltern nichts zu holen ist, wirds problematisch.

Gruß, Niels

Hi ,
ich darf doch auch mal oder ? *fröhlichlächelt*

Vor einigen Jahren gab es doch eine Änderung im Bereich Schuldfähigkeit
usw.
Kinder unter 7 sind nicht schuldfähig.
Soll heißen, erst wenn Kind älter ist, muss es bezahlen… oder eben die Haftpflicht bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Moment mal bin noch das BGB am Durchblättern

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Sodel. Da war es doch. Erst ab 7 ist er beshränkt geschäftsfähig und damit auch für seine taten verantwortlich.
Und erst wenn er dafür verantwortlich ist, muss die HV für seine Taten geradestehen …

Also:
6 Jähriger zerkratzt das Auto…
eigenen 6-jährigen anstiften das entsprechende „gegenerische“ Auto auch zu zerkratzen. *lach*

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,

Wie der Name Haftpflicht schon sagt, tritt die Versicherung
dann ein, wenn die Versicherungsnehmer für einen Vorgang
haften.

Es gibt sogar Haftpflichtversicherungen, die auch dann zahlen, wenn das Kind mangels Alter nicht zahlen müsste. Die sind genau für den vorliegenden Fall gedacht.
Gruß
loderunner

Richtigstellung
Hallo,

Vor einigen Jahren gab es doch eine Änderung im Bereich
Schuldfähigkeit
usw.

Nicht wirklich, was diese Materie betrifft. Hier ist weder vor einigen, noch vor vielen Jahren etwas geändert worden.

Kinder unter 7 sind nicht schuldfähig.

Du meinst wohl verantwortlich, Schuldfähigkeit ist ein Begriff aus dem Strafrecht.

Soll heißen, erst wenn Kind älter ist, muss es bezahlen… oder
eben die Haftpflicht bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Äh, wie jetzt? Wenn das Kind älter ist, muss es bezahlen, richtig, und wenn es eine Versicherung hat, dann zahlt diese (je nach Konditionen). Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht kommte es auf das Verschulden des Kindes nicht an. Dann zahlen die Eltern immer, ggf. auch ihre Versicherung (je nach Vorliegen und Konditionen).

Moment mal bin noch das BGB am Durchblättern

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat,
ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit
beschränkt.

Diese Normen haben mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.

Die Geschäftsfähigkeit der §§ 107 ff. BGB bezieht sich auf die Fähigkeit, rechtswirksame Erklärungen abzugeben, also insb. Verträge abzuschließen.

Hier handelt es sich aber nicht um ein Rechtsgeschäft, sondern um ein schädigendes Verhalten, also ein Delikt iSd. §§ 823 ff. BGB.
Für die Frage, ob das Kind für den Schaden verantwortlich ist, trifft demnach § 828 BGB die relevante Aussage.

Sodel. Da war es doch. Erst ab 7 ist er beshränkt
geschäftsfähig

Ja, aber hier wurden keine Geschäfte getätigt, sondern Eigentum beschädigt.

und damit auch für seine taten verantwortlich.

Das regelt aber § 828 BGB.

Und erst wenn er dafür verantwortlich ist, muss die HV für
seine Taten geradestehen …

Also:
6 Jähriger zerkratzt das Auto…
eigenen 6-jährigen anstiften das entsprechende „gegenerische“
Auto auch zu zerkratzen. *lach*

…was natürlich keine Aufsichtspflichtverletzung wäre!

Gruß
Dea

Erstmal Dank an alle und noch was…
Hallo,
ein großes Danke erstmal an alle!
Dieses besagte Kind hat vorher auch schon mal ein Auto mit Kies gewaschen (zerkratzt).
Also heißt das so wie ich es jetzt verstanden habe das dieses Kind durchs ganze Dorf laufen darf und nach belieben jedes Auto zerkratzen kann und die Besitzer dieser Autos bleiben auf dem Schaden sitzen?

@KUHmax

im Gegensatz zu den Vorschreibern meine ich, dass Dein
Vorgehen:

Ich habe der Mutter auch schon mehrfach gesagt
das Sie auf Ihre Kinder aufpassen soll, aber es passiert
einfach nichts.
Gestern habe ich nun mal wieder eines dieser Kinder an den
Autos wieder mit Roller spielen sehen, dann nahm er einen
Stock und kratzte damit an dem Lack der Autos rum.

sehr wohl etwas mit Aufsichtspflichtverletzung zu tun hat, und
dass dies auch von rechtlich beschlagener Seite so gesehen
würde.

Ich habe das jetzt nicht richtig verstanden. Wieso ist mein Vorgehen eine Verletzung der Aufsichtspflicht?Es sind doch nicht meine Kinder.???
Gruß silence

Ob Du deswegen aber dann auch einen Schaden ersetzt kriegen
würdest, ist die andere Frage, da oft gerade die Menschen,
denen das Verhalten ihrer Kinder derart gleichgültig ist, auch
keine Haftpflichtversicherung haben, die dann einspringen
würde.

Gruß, Karin

Hallo silence,

im Gegensatz zu den Vorschreibern meine ich, dass Dein
Vorgehen:

Ich habe der Mutter auch schon mehrfach gesagt
das Sie auf Ihre Kinder aufpassen soll, aber es passiert
einfach nichts.
Gestern habe ich nun mal wieder eines dieser Kinder an den
Autos wieder mit Roller spielen sehen, dann nahm er einen
Stock und kratzte damit an dem Lack der Autos rum.

sehr wohl etwas mit Aufsichtspflichtverletzung zu tun hat, und
dass dies auch von rechtlich beschlagener Seite so gesehen
würde.

Ich habe das jetzt nicht richtig verstanden. Wieso ist mein
Vorgehen eine Verletzung der Aufsichtspflicht?Es sind doch
nicht meine Kinder.???

uff, da habe ich mich total falsch ausgedrückt (hinterher was anderes geschrieben, als ich vorne in der Einleitung anfangen wollte. Die Mutter begeht nach meiner Ansicht eine Aufsichtspflichtverletzung, wenn sie auf solche Hinweise hin nichts tut.

Bitte um Entschuldigung,

Karin

Ah, da bin ich ja beruhigt war schon total durcheinander.
Vielen Dank für deine Antworten