Kinder zur Verwandschaft im Todesfall?

Hallo zusammen!
Meine Frau und ich wollen, daß unser Sohn bei meiner Schwester leben soll, falls wir (durch einen Unfall o.Ä)ums Leben kommen sollten.
Welche rechtlichen Vorraussetzungen müssen gegeben sein, daß das im „Ernstfall“ reibungslos über die Bühne gehen kann? Anwalt? Notar? Testament? Wer muss in welcher Form vorher Bescheid bekommen oder sein Einverständnis geben?
Meine Schwester und ich sind uns einig, wer muss eventuell noch seinen Segen dazu geben?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Weikko

Hi Weikko,

Meine Schwester und ich sind uns einig, wer muss eventuell
noch seinen Segen dazu geben?

das solltest Du mit dem Jugendamt abklären.
Dort gibt es meines Wissens auch Vordrucke/Formulare die so was regeln.

Gandalf

Hallihallo!

Die Frage klärt sich doch eigentlich von selbst:

Wer sind die Paten?

Wenn´s Deine Schwester ist, wird Sie dann wohl für die Kid´s sorgen dürfen, falls ihr das Seil des Lebens loslasst.
So ist es jedenfalls bei unserm Dominic.
Mein Hausarzt hat gestern allerdings behauptet, ich würde mit den Organen mind. 100 Jahr alt.*phu!*

alles Gute!

Marcus

Hallo,

hier ein link zu einer pdf Datei bei der es um die sogenannte „Verwandschaftspflege“ geht. Der Artikel bezieht sich in Teilen auch auf die Situation dass die Eltern noch am Leben sind, bietet aber wichtige Begriffsklärungen.

http://www.moses-online.de/pdf/ratgeber_uni_bremen.pdf

Ich möchte auch sagen, dass ich es gut finde dass ihr Euch darüber Gedanken macht - viele Menschen schieben den Gedanken an solche möglichen Ereignisse ja eher von sich weg.

Ich weiss aus eigener Erfahrung dass die Patenschaft nicht automatisch bedeutet dass das Kind im Falle des Falles zu den Paten kommt. Darauf sollte man sich lieber nicht verlassen. Patenschaft ist eine religiöse Angelegenheit und hat keine zivilrechtliche Bedeutung.

Und wie die anderen schon schrieben - in allen Fragen des Sorgerechts ist das Jugendamt zuständig.

Viele Grüße
Sue

Hi Weikko!
Vorab: Ich habe die andere Antworten noch nicht gelesen.

Als Alleinerziehende Mutter stand ich auch mal vor so einer Überlegung. Und ich entschied mich, so wie du auch, für meine Schwester.

Mein erster Weg führte mich zu ihr und fragte sie, ob sie das möchte und ob sie sich der Aufgabe im Ernstfall sich gewachsen fühlt. Beides bejagte sich voll der Überzeugung.

Mit ihrer mundlichen Zusage ging ich zum Jugendamt. Dort setze ich handschriftlich und in Anwesenheit meiner zuständigen Beamtin, einen
Schriftstück auf, auf dem sinngemäß darauf stand:

„Sollte ich nicht mehr in der Lage sein (1), auf mein Sohn David Robert XY aufzupassen bzw. das Sorgerecht bei ihm auszuüben, soll das meine Schwester Frau Ester XY, wohnhaft in Musterstadt übernehmen. Da sie aber in Spanien lebt, bin ich ausdrücklich damit einverstanden, daß mein Sohn David Robert XY zu ihr nach Spanien zieht und Deutschland verläßt.“

Den genauen Wortlaut kann Dir die Beamtin diktieren/sagen/vorschlagen. Nur schreiben muß du das selber. Und es muß Dein eigenen Willen sein, ohne jeglichen Druck oder Zwängen. Unterschrieben wird das von Dir bzw alle Sorgerechtberechtigten.

Eine Kopie dieses Schriftstücks erhälts Du selber und die andere wandert in Deiner Akte bei dem Jugendamt. Im Falle, daß Euch was passiert und alles im Gange gesetzt werden soll, kriegt der Familienrichter ebenfalls das originale Schriftstück. Es wird Dir weiter empfohlen, eine Kopie davon Deiner Schwester zukommen zu lassen, damit alles etwas schneller im Gange gesetzt wird, sollte sie Dein Kind bekommen.

Ich hoffe ich habe Dir damit ein bißchen weiter geholfen!
Du kannst mir hier gerne diesbezüglich weitere Fragen stellen.

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
(1) Diese Formulierung ist insofern wichtig, denn evtl lebst du aber mit solch eingeschränkten Bedingungen, daß Du nicht mehr das Sorgerecht ausüben kannst (zB Schlaganfall; Wachkomma;…) bzw nicht in der Lage fühlst die Verantwortung für das Handeln und die Erziehung Deines Sohnes zu übernehmen.

Hi

ich glaube nicht, das die Patenschaft damit was zu tun hat. Das ist ja eine
religiöse Sache, ich habe meine Taufpatin seit meiner Taufe nicht mehr gesehen.
Zu der würde ich sicher nicht gehen.
Und was machen Kinder die nicht getauft werden?

Am besten beim Jugendamt anfragen, die helfen weiter.

Julia

Hi Marcus!

Leider liegst du mit Deiner Behauptung falsch.

Wer Du bei der Taufe als Paten eingesetzt hast, hat rechtlich gesehen überhaupt keine Anwendung.

Ansonsten möchte ich Dir vorschlagen, selbst wenn alles bzgl. Kind bei Dir alles top ist und prima läuft, daß du dir Gedanken machst, wer im Ernstfall für Dein Kind weiter sorgen soll, solltest du mal gehindert sein.

Und das macht man im Jugendamt. Nicht in der Kirche.

Schöne Grüße
Helena *die Dir diese 100 Jahre voll geistige und physische Stabilität wünscht und gönnt*

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offtopic: Sprache
Sag mal, Helena,

wo sind denn Deine liebenswerten Grammatikschnitzer geblieben?

Hast Du Dir neulich die Diskussion darüber im Plauderbrett so zu Herzen genommen, dass Du dieses an sich liebenswürdige Merkmal vollständig abgelegt hast? *g*

Inhaltlich ist der Artikel sowieso super, besser kann, glaube ich, selbst ein Anwalkt das nicht mehr beschreiben, höchstens komplizierter.

Liebe Grüße, Karin

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Hallo,
ich habe mich auch mal mit der Frage beschäftigt. Es reicht, wenn du im Testament verfügst, wer das Sorgerecht für dein Kind bekommen soll. Zweckmäßigerweise solltest du demjenigen aber auch eine schriftliche Erklärung aushändigen, wo auf das Testament Bezug genommen wird, damit es im Falle des Falles schnell gehen kann (falls das Testament nicht sofort gefunden/eröffnet wird). Eins ist dabei aber zu beachten: die letztendliche Entscheidung, wer das Sorgerecht bekommt, trifft immer ein Richter. Er wird sich jedoch im Normalfall nach den Wünschen der Eltern richten, sofern nichts dagegen spricht. (Also etwas, was dem Wohl des Kindes entgegen stehen könnte).

Gruß
Nelly

Schnitzer? Grammatikschnitzer???
Liebe Karin!

Viiiiiiiiiielen Dank für Deine ganz liebe Antwort!
Ich bin gleich rot geworden!!!

Doch eine Frage hätte ich:
What the hell sind die „Grammatikschnitzer“??? Meine schrecklichen Fehlern???
Jedenfalls einigen Artikeln an mich neulich in dieser Richtung habe ich mir schon zu Herzen genommen, aber wann ich fehlerfrei Deutsch werde schreiben können, steht noch bei den Metzger… ähmmm… nicht Schnitzel sondern Schnitzer!!! ;o)))

Gaaaaaaaaanz liebe Grüße an Dich und nochmals vielen herzlichen Dank!
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ab ins Deutschbrett!
und dort Fritz gefragt, liebe Helena.

Wenn du auf den nicht warten willst, der
Duden sagt „aus Unachtsamkeit begangener
Fehler“.
Jedenfalls kleine Fehler, keine Riesenboecke :wink:

Liebe Gruesse, Elke

Liebe Elke!

Wie für mich des öfteren in der deutschen Sprache, entnehme ich mir die Bedeutung eines Wortes aus dessen Zusammenhang. Deshalb war/ist mir klar, was „Grammatikschnitzer“ bedeutet.

Die „Verwechslung“ mit „Schnitzel“ habe ich als Wortspiel vorgebracht.

Auch liebe Grüße für Dich!
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Helena,

Viiiiiiiiiielen Dank für Deine ganz liebe Antwort!
Ich bin gleich rot geworden!!!

steht Dir gut *g*

Doch eine Frage hätte ich:
What the hell sind die „Grammatikschnitzer“??? Meine
schrecklichen Fehlern???

Eben keine „schrecklichen Fehler“, sondern eben die leichten Ungenauigkeiten, an denen man sehen kann (mit geübtem Auge), dass Deutsch eben nicht Deine Muttersprache ist.

Grammatikfehler, die Deutsche machen sind übrigens tatsächlich deutlich anders! Als Technische Redakteurin, die auch die schriftlichen Mitteilungen der Kollegen Korrektur lesen darf, kenne ich da Fälle…

aber wann ich fehlerfrei Deutsch werde schreiben können,

*läster* Wozu denn, wenn so viel Deutsche nicht mal Deutsch können *läster*

Gaaaaaaaaanz liebe Grüße an Dich und nochmals vielen
herzlichen Dank!

Die lieben Grüße auch an Dich, und bitte sehr, gerne geschehen.

Karin

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Liebe Karin!

Viiiiiiiiiielen Dank für Deine ganz liebe Antwort!
Ich bin gleich rot geworden!!!

steht Dir gut *g*

Danke, danke!!! *sfg* (ob es doch nicht Rouge (Schminke) ist???)

Eben keine „schrecklichen Fehler“, sondern eben die leichten
Ungenauigkeiten, an denen man sehen kann (mit geübtem Auge),
dass Deutsch eben nicht Deine Muttersprache ist.

Hihihi. Durch den Zusammenhang habe ich es mir fast selbst gedacht.

Grammatikfehler, die Deutsche machen sind übrigens tatsächlich
deutlich anders! Als Technische Redakteurin, die auch die
schriftlichen Mitteilungen der Kollegen Korrektur lesen darf,
kenne ich da Fälle…

Dazu meine 1. Lehrerin für Deutsch (1. Tag: an meinen 20. Geburtstag!) ;o)) Ihr sollt die Hausaufgaben selber machen. Denn sonst erkenne ich sofort, daß einen Muttersprachler am Werk war. (Mutmaßungen darüber was sie weiter damit gemeint hat, überlasse ich Freiwilligen)

aber wann ich fehlerfrei Deutsch werde schreiben können,

Niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie!

*läster* Wozu denn, wenn so viel Deutsche nicht mal Deutsch
können *läster*

hihihihi. Dazu möchte ich mich an dieser Stelle im Schweigen hüllen! *gg*

Die lieben Grüße auch an Dich, und bitte sehr, gerne
geschehen.

Für Dich zurück auch!
Helena

Euch allen vielen Dank!
*

Okay, Planung ist immer gut, aber…warum denkst du an den Tod??? Es wäre schon ein großes Unglück wenn du und deine Frau beide sterben würden, oder??? Das Zauberwort heißt: POSETIV DENKEN…vielleicht werdet ihr ja beide 100 Jahre alt…

Okay, Planung ist immer gut, aber…warum denkst du an den
Tod??? Es wäre schon ein großes Unglück wenn du und deine Frau
beide sterben würden, oder??? Das Zauberwort heißt: POSETIV
DENKEN…vielleicht werdet ihr ja beide 100 Jahre alt…

Hallo Laura,

man hat schon Gaeule k*** sehen, haette meine Mutter
dazu gesagt. Warum soll man sich nicht einmal darueber
Gedanken machen, die Sache regeln und es DANN vergessen?
Das heisst doch nicht, dass man jeden Tag mit diesen
Befuerchtungen rumlaeuft. Ganz im Gegenteil.
Gruesse, Elke

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