Hi Weikko!
Vorab: Ich habe die andere Antworten noch nicht gelesen.
Als Alleinerziehende Mutter stand ich auch mal vor so einer Überlegung. Und ich entschied mich, so wie du auch, für meine Schwester.
Mein erster Weg führte mich zu ihr und fragte sie, ob sie das möchte und ob sie sich der Aufgabe im Ernstfall sich gewachsen fühlt. Beides bejagte sich voll der Überzeugung.
Mit ihrer mundlichen Zusage ging ich zum Jugendamt. Dort setze ich handschriftlich und in Anwesenheit meiner zuständigen Beamtin, einen
Schriftstück auf, auf dem sinngemäß darauf stand:
„Sollte ich nicht mehr in der Lage sein (1), auf mein Sohn David Robert XY aufzupassen bzw. das Sorgerecht bei ihm auszuüben, soll das meine Schwester Frau Ester XY, wohnhaft in Musterstadt übernehmen. Da sie aber in Spanien lebt, bin ich ausdrücklich damit einverstanden, daß mein Sohn David Robert XY zu ihr nach Spanien zieht und Deutschland verläßt.“
Den genauen Wortlaut kann Dir die Beamtin diktieren/sagen/vorschlagen. Nur schreiben muß du das selber. Und es muß Dein eigenen Willen sein, ohne jeglichen Druck oder Zwängen. Unterschrieben wird das von Dir bzw alle Sorgerechtberechtigten.
Eine Kopie dieses Schriftstücks erhälts Du selber und die andere wandert in Deiner Akte bei dem Jugendamt. Im Falle, daß Euch was passiert und alles im Gange gesetzt werden soll, kriegt der Familienrichter ebenfalls das originale Schriftstück. Es wird Dir weiter empfohlen, eine Kopie davon Deiner Schwester zukommen zu lassen, damit alles etwas schneller im Gange gesetzt wird, sollte sie Dein Kind bekommen.
Ich hoffe ich habe Dir damit ein bißchen weiter geholfen!
Du kannst mir hier gerne diesbezüglich weitere Fragen stellen.
Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
(1) Diese Formulierung ist insofern wichtig, denn evtl lebst du aber mit solch eingeschränkten Bedingungen, daß Du nicht mehr das Sorgerecht ausüben kannst (zB Schlaganfall; Wachkomma;…) bzw nicht in der Lage fühlst die Verantwortung für das Handeln und die Erziehung Deines Sohnes zu übernehmen.