Kinderarbeit?

Hallo liebe Experten,
es werden in einer fiktiven U-Bahn immer wieder Kinder beobachtet, die musizierenden Eltern (?) mit einem Becher in der Hand zum Geldeinsammeln folgen. Erfüllt das den Tatbestand der Kinderarbeit und an wen muss man sich wenden, um dies anzuzeigen?
Grüße und Danke im vorraus für gute Antworten…
Almut

Da es sich dabei höchstwahrscheinlich um die eigenen Kinder handelt,ist das keine Kinderarbeit,denn im familiären Bereich dürfen Kinder sehr wohl ihren Eltern zur Hand gehen,sofern sie dabei nicht überfordert werden.

Einziger Ansatzpunkt wäre die Verletzung der Schulpflicht,wenn die Kinder zum B. zu den Unterrichtszeiten der örtlichen Schulen in der U-Bahn unterwegs wären.

Hi,

zuständig ist erstmal der jeweilige Betreiber der U-Bahn da evtl. Verstoss gegen die Beförderungsbedingungen. z.B.: http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderu… -> Punkt 13

„ist es verboten… in den Verkehrsmitteln oder innerhalb des Bahngebietes Handel zu treiben (außer in den dafür vorgesehenen Verkaufsständen), Druckschriften zu verteilen, zu betteln, zu sammeln, zu werben oder mit dem Ziel des Gelderwerbs Schau- oder Darstellungen zu tätigen“

Gruss
K