Kinderausweis und geteiltes Sorgerecht

Hallo,

meine noch Ehefrau und ich haben eine gemeinseame Tochter von 3 Jahren!

Nun waren sie 2 Wochen in Urlaub, wo genau weiß ich nicht! Allerdings ist mir aufgefallen leider erst jetzt, das meine Tochter ja eigentlicht einen Pass bräuchte für diese Reise.
Ich habe nachgefragt und siehe da sie hat einen Ausweis. Nun stellt sich mir die Frage, wir haben ein geteiltes Sorgerecht und normal müsste ich doch da mitunterschreiben auf dem Ausweis oder nicht? Jedoch hat sie einen Ausweis und ich hab weder Vollmacht noch eine Unterschrift gegeben da ich nicht mal gefragt wurde. Geht das denn einfach so?

MfG Tiko

Hallo,

da die Tochter bei deiner Frau lebt hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und folglich muss sie Dich nicht um Erlaubnis fragen. Wenn man getrennt lebt bestimmt derjenige bei dem das Kind wohnt alles wesentliche und muss nicht wegen jeder Kleinigkeit um Erlaubnis fragen/betteln.

Ich habe nachgefragt und siehe da sie hat einen Ausweis.

_OLG Bremen - BGB § 1687 I S. 2, 1687 I S. 3
(5. ZS - FamS -, Beschluss v. 8.8.2007 - 5 UF 34/06)

Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge i. S. des § 1687 I S. 2 und 3 BGB. Einer Zustimmung des anderen - ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils bedarf es daher nicht._

Sieht aber jedes Amt ein bischen anders.

wir haben ein geteiltes Sorgerecht

Das Sorgerecht kann nicht geteilt werden genausowenig wie das Kind selbst - es gibt entweder ein gemeinsames oder ein alleiniges.

Krümelchen

zum Nachlesen
Hallo

http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/fam…

Hier stehts ganz genau

Gruß Sunny

Hier stehts ganz genau

Eben nicht.
Es war ein Beschluß und kein Urteil.
Beschlossen wurde, dass eben kein Urteil fallen kann weil der Antrag auf Unterschriftsersetzung nicht zulässig ist - im Bereich des OLG Bremen!

Krümelchen

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