muss man für ein Neugeborenes einen Personalausweis oder Kinderpass beantragen? Dass das Baby beim Standesamt gemeldet werden muss ist mir bekannt. Aber wie sieht es mit dem Pass aus? Muss dieser beantragt werden bzw. ab wann?
Wie sieht das mit dem Urlaub aus? Dann spätestend bracht der oder die Kleine einen Pass oder wird das mit auf dem Elternreisepass vermerkt?
solange du nicht ins Ausland fährst ist kein Ausweis notwendig.
Ich hatte meine Kids einige Jahre in meinem Reisepass eingetragen, das war für Österreich, Polen (damals nicht EU) und viele andere Länder ausreichend.
Solltest du im Besitz eines Reisepasses sein, brauchst du nur das Kind eintragen lassen, ansonsten ist ein Kinderausweis billiger.
wie oben beschrieben, reicht innerhalt der EU die Eintragung in meinen Reisepass. Außerhalb müssen wir einen eigenen Pass beantragen. So habe ich es zumindest verstanden.
Bernd
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).
Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.bern.diplo.de)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.