Kinderbaugeld noch nachträglich?

Hallo Gemeinde,

angenommen, es wurde im Jahr 2001 eine Immobilie gekauft, sie wird selbstbewohnt und Eigenheimzulage wurde gewährt.

Im Jahr 2005 stellt sich dann Nachwuchs ein.

Der Hausbesitzer wußte nichts von dem Instrument des „Kinderbaugeldes“, welches nach Recherche ja ab 2006 ersatzlos gestrichen wurde.

Frage: kann der Immobilienbesitzer noch nachträglich ab dem Jahr 2005 das Kinderbaugeld beziehen? Oder gibt es eine Frist, wie lange nachträglich der Antrag gestellt werden kann?

Gruß,
Simbabwe

Hallo!

Versuch macht kluch, also ich würde es einfach mal probieren mit Hinweis darauf, dass ich den Antrag jetzt erst stelle, weil mir vorher nicht bekannt war, dass es Kinderbaugeld gibt bzw. damals noch gab. Sofern Ihr für das Kind in 2005 auch Kindergeld bezogen habt (das ist eine der Grundvoraussetzungen für den Antrag auf Kinderbaugeld gewesen), habt ihr vielleicht gute Chancen, dass es nachträglich noch gewährt wird.

LG
Claudia

Firma dankt !