Hallo Gemeinde,
angenommen, es wurde im Jahr 2001 eine Immobilie gekauft, sie wird selbstbewohnt und Eigenheimzulage wurde gewährt.
Im Jahr 2005 stellt sich dann Nachwuchs ein.
Der Hausbesitzer wußte nichts von dem Instrument des „Kinderbaugeldes“, welches nach Recherche ja ab 2006 ersatzlos gestrichen wurde.
Frage: kann der Immobilienbesitzer noch nachträglich ab dem Jahr 2005 das Kinderbaugeld beziehen? Oder gibt es eine Frist, wie lange nachträglich der Antrag gestellt werden kann?
Gruß,
Simbabwe