Guten Tag liebe Experten. Mal angenommen , man bekommt für ein Kind über 18 J, Kindergeld und Kinderbaugeld( Förderung vom Staat).Jetzt ist das Kind ausgezogen,behält aber den Wohnsitz zu Hause als Nebenwohnsitz.Haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kinderbaugeld?
Zweite Frage; Wenn das Einkommen des Kindes knapp über der Einkommensgrenze liegt( Die Eltern bekämen in dem Fall kein Kindergeld mehr ), besteht die Möglichkeit es mit der Miete, die das Kind jetzt zahlen muss, einbißchen nach unten zu „drücken“ um doch noch Kindergeld zu bekommen?Das jetzt Nettoeinkommen zählt weiss ich und das Werbungskosten noch abgezogen werden weiss ich auch.Mich würde einfach interessieren ob man die Miete irgendwie vom Einkommen absetzen kann. Da ich hier schon öfters mal ähnliche Fragen gestellt habe wünsche ich mir Antworten von Leuten , die sich auskennen und keine Vorwürfe von Leuten , die keine Ahnung haben , mir aber ins Gewissen reden wollen ,ich solle mich schämen und doch froh sein , dass mein Kind überhaupt eine Ausbildung hat.Tut mir leid , wenn ich das jetzt so hinschreibe , aber ich wünsche mir einfach eine Kompetente Antwort und keine Vorwürfe von Leuten , die Null Ahnung haben ,aber mich als " Sozialschmarotzer" abstempeln wollen.
Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich
MfG Anna