Kinderbaugeld

Guten Tag liebe Experten. Mal angenommen , man bekommt für ein Kind über 18 J, Kindergeld und Kinderbaugeld( Förderung vom Staat).Jetzt ist das Kind ausgezogen,behält aber den Wohnsitz zu Hause als Nebenwohnsitz.Haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kinderbaugeld?
Zweite Frage; Wenn das Einkommen des Kindes knapp über der Einkommensgrenze liegt( Die Eltern bekämen in dem Fall kein Kindergeld mehr ), besteht die Möglichkeit es mit der Miete, die das Kind jetzt zahlen muss, einbißchen nach unten zu „drücken“ um doch noch Kindergeld zu bekommen?Das jetzt Nettoeinkommen zählt weiss ich und das Werbungskosten noch abgezogen werden weiss ich auch.Mich würde einfach interessieren ob man die Miete irgendwie vom Einkommen absetzen kann. Da ich hier schon öfters mal ähnliche Fragen gestellt habe wünsche ich mir Antworten von Leuten , die sich auskennen und keine Vorwürfe von Leuten , die keine Ahnung haben , mir aber ins Gewissen reden wollen ,ich solle mich schämen und doch froh sein , dass mein Kind überhaupt eine Ausbildung hat.Tut mir leid , wenn ich das jetzt so hinschreibe , aber ich wünsche mir einfach eine Kompetente Antwort und keine Vorwürfe von Leuten , die Null Ahnung haben ,aber mich als " Sozialschmarotzer" abstempeln wollen.

Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich

MfG Anna

hi,

nein & nein, wenn das kind zuviel verdient, dann gibts keinen anspruch auf Kinderfreibetrag und auch keinen anspruch mehr auf das BauKiG (via EHZ). miete mindern nicht das einkommen. sonst würde ja nur noch der steuern zahlen, der nicht alles ausgibt… wenn du mal nachdenkst, erkennst du dass der ansatz käse ist.

außerdem besteht auch dem grunde nach kein anspruch mehr auf BauKi, wenn das kind ausgezogen ist und eine eigene bleibe hat. melderechtliche wohnsitze sind dem finanzamt schnurzpiepegal!

mfg vom

showbee

Hallo,
ohne jetzt auf das BVerfG-Urteil näher einzugehen:
die Sozialversicherungsbeiträge wurden deshalb als abzugsfähig gewertet,
weil sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Und Miete zählt wohl schon zu den Kosten des Lebensunterhaltes.
Gruß
Peter

Kinderzulage:
Kinderzulage zur Eigenheimzulage wird gezahlt, wenn das Kind im Kalenderjahr für mindestens einen Monat Kindergeld bekommen hat

Einkommensgrenze für’s Kindergeld
Unsere Erfahrungen nach 4 Kindern habe ich hier für mich und für die Allgemeinheit notiert:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Gruß JoKu