Hallo Experten,
ich frage mich, welche Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
Nehmen wir einmal an, eine alleinerziehende Mutter macht Kinderbetreuungskosten für die offene Ganztagsschule mit einem Monatsbeitrag von 80 € geltend. Auf demselben Beleg wären weitere Kosten für „Ferienfreizeit“ angegeben. Wären die auch abzugsfähig ?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Nordlicht