Kinderbereuungskosten

Hallo Experten,

ich frage mich, welche Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sind.

Nehmen wir einmal an, eine alleinerziehende Mutter macht Kinderbetreuungskosten für die offene Ganztagsschule mit einem Monatsbeitrag von 80 € geltend. Auf demselben Beleg wären weitere Kosten für „Ferienfreizeit“ angegeben. Wären die auch abzugsfähig ?

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Nordlicht

Nein. Die aufwendungen für essen und solche fahrten müssen rausgerechnet werden

Danke !!