Kinderbetr. bei Abwesenheit eines Elternteils

Wie verhält sich die Lage wenn ein Elternteil zu einer OP ins Krankenhaus muß mit der Kinderbetreuunng?
Im aktuellen Fall ist das Kind 2,5 Jahre und besucht noch keine Kindertageseinrichtung.
Hat der andere Elternteil Anspruch auf diese Kinderbetreuung die letztendlich bezahlt wird?
Ich meine nicht damit über einen Krankenschein des Kindes oder des zu Hause verbleibenden Elternteils.
Vielleicht gibt es eine Regelung über die KK die den Arbeitszeitausfall übernimmt!?Denn der AG übernimmt die Kosten dafür logischer Weise auf keinen Fall.

Hallo.

Wenn ein Elternteil krank ist und das Kind gesund, werden unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Haushaltshilfe könnte eine Nachbarin sein, die dafür entsprechend entlohnt wird, oder auch eine professionelle Fachkraft, die z.B. die Caritas vermittelt. Adressen hat hierzu meist auch die eigene Krankenkasse.

Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen einer Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5, maximal 10 Euro pro Tag.

Wichtig: Wenn im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung eine Haushaltshilfe benötigt wird, so muss sie vorher beantragt werden.

Für viele Eltern gerade bei kleinen Kindern ist es auch eine Option, dass der andere Elternteil unbezahlten Urlaub nimmt und der Verdienstausfall analog der Vergütung für eine Haushaltshilfe ausgeglichen wird. Das ist zwar nicht viel, aber immerhin kann man sein Kind selbst betreuuen.

Also einfach mit Begriff „Haushaltshilfe“ bei der Krankenkasse anfragen oder auf deren Homepage nachschauen. Wahrscheinlich gibts dort sogar einen Antrag zum ausdrucken.

Gruß
Karsten