Kinderbetr. statt Gehaltserhöhung Voraussetzung?

Es geht mir um die „Umwandlung“ einer Gehaltserhöhung in eine steuerfreie Zahlung meines AG der Kinderbetreuungskosten.

Ich habe mich in die Thematik ein wenig eingelesen, aber ich frage mich ob die Umwandlung einer Gehaltserhöhung für mich ebenfalls zählt, da alle Informationen, die ich bisher erhalten habe sich nur auf KINDERGARTENKINDER - also nicht schulpflichtige Kinder - beziehen.

Meine Kinder sind aber bereits schulpflichtig, besuchen aber eine Ganztagsgrundschule, bei der für die Nachmittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung ebenfalls Gebühren wie in jedem Kindergarten anfallen.

Da nun Gehaltsverhandlungen anstehen würde ich doch gerne wissen, ob diese steuerfreie Unterstützung auch für mich in Frage kommt.

Hallo anilalea,

Ersatzleistung für die Kinderbetreuung stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Ausnahmen gelten nach § 3 Nr.33 EStG für Zuschüsse des Arbeitgebers für die Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten.

Somit kommt für Dich kein steuerfreier Zuschuss des AG´s in frage - deine Kinder sind ja bereits schulpflichtig.

Viele Grüße
CW