hallo zusammen,
die Kostern der Kinderbetreuung sind für doppelverdiener ja absetzbar.
Was gilt aber genau als „Doppelverdiener“? Kann man die Kosten gelten machen in der Zeit des Mutterschutzes? (Im Elternzeit wahrscheinlich nicht, wenn man keine Teilzeittätigkeit ausübt… oder?)
Danke