Guten Tag! Ich habe mal eine wichtige frage. Und zwar ist meine Frau zur Kur für 3 Wochen. Meine Kinder sind da ich berufstätig im Fernverkehr bin bei meinen Schwiegereltern, die müssen aber für 3 Tage dringend weg. Meine frage ist muss mein Arbeitgeber mich für die 3 Tage freistellen bzw. Bezahlten/unbezahlten Urlaub geben. Ich kann meine 2 Kinder ja nicht 3 Tage alleine lassen und eine andere Möglichkeit besteht nicht.
Hallo Ahlentrucker,
im Sozialgesetzbuch habe ich bezüglich Kinderbetreuung bei Kur eines Elternteils nichts gefunden.
Jedoch ist Betreuung von Kindern in begründeter Abwesenheit eines Elternteils unbedingt ein Grund, um bezahlten Urlaub zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen.
Der AG muss sich schon einen sehr triftigen Grund einfallen lassen, um dies aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
Im Zweifelsfall die Gewerkschaft fragen, einschalten.
Gruß wannsee
Nein, muss er nicht. Sie haben aber einen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Da das leider so kurzfristig nicht möglich ist, können Sie nur auf das Verständnis ihres Chefs hoffen und bezahlten Urlaub nehmen. LG
Hallo, das ist leider nicht mein Fachgebiet. Sorry
nein muss er nicht. der arbeitgeber ist nicht für die kinderbetreuung der arbeitnehmer zuständig.
es sind ja zwei bzw drei da.
sie ihre frau und ihre eltern.
der arbeitsgeber kann freigeben aus quasi kulanz. muss er aber nicht. das einfachste wäre ein k schein.
ich kann mich jedoch an einen ähnlichen fall erinnern da waren jedoch die kinder einer ehemaligen kollegin krank, der ehemann muss arbeiten. da konnte und hat sich die frau beim arzt krankschreiben lassen quasi für das kind um das zu pflegen. das geht 10 oder 15 tage oder sowas in der richtung im jahr.
dort waren jedoch die kinder krank was bei ihnen nicht der fall ist.
Hallo!
Von der Möglichkeit auf Freistellung per Gesetz bei Krankheit eines Kindes weiß ich. Wie es aber ist, wenn gesunde Kinder durch (kurzfristige) Abwesenheit der Eltern betreut werden müssen, kann ich nicht sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier rechtliche Mittel gibt. Hier muss man wohl auf einen sozialeingestellten Arbeitgeber hoffen, der einem mindestens unbezahlten Urlaub (falls kein Regelurlaub mehr besteht) gewährt.
Was sagt denn Ihr Arbeigber dazu?
Ich würde evtl. auch mal bei der Krankenkasse nachfragen. Vielleicht hilft auch das Sozialamt. Die wissen da mehr. Vermutlich ist in so einem Fall auch ggf. die Hinzuziehung einer Pflegekraft möglich.
Tut mir leid, wenn ich nicht konkreter helfen kann.
Gruß W.
Das einfachste wäre, eine eigene Krankschreibung.
Gesetzlich muß der AG bis zu 5 Tagen im Jahr unbezahltes Frei geben, um und das ist wichtig!!!, Kinderbetreuung zu organisieren. Jo, so ist das Gesetz. Also, eigene Krankschreibung, ist am unproblematischsten.
Hallo ahlentrucker,
ja, der Arbeitgeber muss Ihnen bis zu 10 Tage im Jahr frei geben, wenn die Mutter das Kind bzw. die Kinder nicht versorgen kann. Das Gehalt holt er sich von der Krankenkasse wieder.
In Ihrem Fall sollten Sie also einen entsprechenden Antrag auf „Kind krank“ stellen.
Hört sich komisch an, ist aber so.
Evtl. könnten Sie sich mal bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. In der Regel ist ein ärztliches Attest nötig.
Gruß
Paul
Wenn Dein Arbeitgeber sich quer stellt, wenn Du ihn höfflich fragst, besteht die Möglichkeit, eines deiner Kinder ist Krank, Du gehst zum Kinder-Arzt und lässt dir ein Krankenschein geben, für eine Woche versteht sich (;
Im Zweifel würde ich sagen, dass Ihr AG Sie nicht unbedingt freistellen muss. Wie alt sind die Kinder? Melden Sie sich bitte bei Ihrer KK bezgl. einer Haushaltshilfe für die Zeit oder den anderen Möglichkeiten.
Ja, nach dem neuen Kindertreungsgesetz muss ihnen ihr AG, zu mindestens drei Tage bezahlten Urlaub gewehren.
Hallo, sofern es nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist liegt es im Ermessen des Arbeitgebers. Das Bundesurlaubsgesetz gibt meines Wissens dazu nichts her. Eine Andere Regelung gibt es noch bei Erkrankung der Kinder, da ist u.U. eine Freistellung möglich.
Gruß Alex
Rechtslage ist mir nicht völlig bekannt, aber wenn die Kinder minderjährig sind steht einem AN auch Krankheitstage für Kinder zu. Im Prinzip ist es so, dass der Arzt eine solche Krankschreibung vornimmt, der AG nimmt einen aus der Zahlung und man bekommt von der Krankenkasse auf Antrag Lohnersatzleistungen. Die Krankenkasse könnte da mehr Auskunft geben. Viel Glück!
Hallo ahlentrucker,
nach § 45 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) haben Beschäftigte Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie sich zu Hause um ein erkranktes Kind kümmern müssen.
Wie es sich bei Kindern verhält, die nicht erkrankt sind, sagt dieser § leider nicht.
Da du keine Angaben über einen Manteltarifvertrag machst, kann man auch nicht prüfen, ob dort eine Klausel für deinen Fall vorgesehen ist.
Hast du schon einmal mit deinem Arbeitgeber über deine Sache gesprochen? Er wird doch sicher auch ein Interesse daran haben, dass gute Mitarbeiter in besonderen Situationen Hilfe bekommen.
Betriebsrat (falls vorhanden) oder Gewerkschaft hättest du sicher schon gefragt, nehme ich an.
Leider kann ich hier nicht mehr sagen.
Gruß Fredo