Die Betreuungskosten für die Kinderbetreuung durch die Großeltern sind ja auch absetzbar. Es muss ja ein Vertrag abgeschlossen werden und die Überweisungen müssen ja nachgewiesen werden. Gibt es für den Vertrag bestimmte gesetzliche Bestimmungen was da rein muss? Müssen die Großeltern das Geld auch als Verdienst versteuern wenn sie Rentner sind und keine Steuern zahlen (oder muss es um es steuerlich absetzen zu können sogar ein Minijob sein)?
Den Großeltern entstehen Fahrtkosten weil sie das Kind täglich abholen. Können die Großeltern die Fahrtkosten irgendwie erstattet bekommen? Sie machen ja am Jahresende keine Steuererklärung mehr oder muss man die dann im Vertrag mit aufführen.
Neben den gesetzlichen Regelungen lt. §§ 4f, 10 (1) Nr. 5 und 8 des Einkommensteuergesetzes gibt es für die Finanzämter aufgrund der bundesweiten Gleichbehandlung sogenannte Anwendungserlasse.
Zu den Kinderbetreuungskosten findet sich einer wie folgt:
Die dortige Randziffer 2 betrifft Ihren Fall. Trotzdem wird seitens der Finanzämter hier ein hohes Missbrauchspotential vermutet, da diese Verträge schon immer meist der Steuerersparnis auf einer Seite und zur Nichtversteuerung auf der anderen Seite geführt haben, weil man als Rentner meist sowieso unter dem Grundfreibetrag liegt.
Geflossene Gelder fließen dann meist zu Weihnachten zurück. Trotzdem sagt hier auch die Rechtsprechung, wenn der Vertrag einem wie unter fremden Dritten entspricht, darf dieser nicht schon deshalb nicht anerkannt werden, weil es sich um Angehörige handelt.