Kinderbetreuung durch Oma die in Altersteilzeit ist

Angenommen die Oma übernimmt die regelmäßige Kinderbetreuung gegen Bezahlung.
Würde sich das (negativ?) auf ihre eigene Steuererklärung auswirken ?

Danke

Nicht, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, die im Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet wird. Der Lohn für Kinderbetreuung ist allerdings bei dem , der ihn bezahlt, nur dann (in Höhe von 20 %) von der ESt abziehbar, wenn es sich um ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder einen selbständigen Dienstleister handelt.

Eine Möglichkeit, um ein paar Pfennige rauszuleiern, ist das Geltendmachen von Fahrkosten, die der Oma mit 30 Ct/km ersetzt werden, die die Kinderbetreuung im Rahmen „familiärer Gefälligkeit“ fer umme besorgt. Dieses allerdings nur in Anlehnung an ein FG-Urteil (FG Baden-Württemberg, Aktenzeichen 4 K 3278/11) und nur inhaltlich auch auf den aktuellen Rechtsstand anwendbar, formal für früheres Recht gültig und vor allem nicht als Präzedenzurteil zitierbar, weil erstinstanzlich.

Schöne Grüße

MM

Und ergänzend dazu, dies wird in aller Regel nur anerkannt, wenn es per Überweisung bezahlt und mit nachvollziehbaren schriftlichen Abrechnungen der Oma nachgewiesen wird.