Kinderbetreuung in Steuererklärung 2010

Hallo,

gegeben ist ein steuerpflichtiges Ehepaar, zusammen veranlagt, zwei Kinder für die Betreuungskosten entstanden sind.

Die Ehefrau hat Werbungskosten (Fahrt zur Arbeitsstätte und Gewerkschaft) von weniger als 920,- Euro. Die Werbungskosten des Ehemanns liegen über diesem Betrag.

Die Betreuungskosten des einen Kindes wurden zum Teil (genauer im ersten Halbjahr) vom Konto der Ehefrau bezahlt. Im zweiten Halbjahr (neues Schuljahr) wurden die Kosten von Konto des Ehemanns beglichen.

Die Betreuungskosten werden wie Werbungskosten von den Einkommen abgezogen. Dies bedeutet, es wäre für das Ehepaar günstiger, könnten sie sämtliche Kosten dem Ehemann zurechnen (was sie deshalb in Zeile 81 der Anlage Kind auch machen).

Wenn dieses Paar aber (die Steuererklärung wird mit Elster gemacht) in den Zeilen 62 und 69 die Aufwendungen so einträgt, wie sie von den Konten bezahlt wurden, sagt die Steuerberechnung von Elster, „die Summe der auf die Erwerbstätigkeit aufgeteilten Kinderbetreuungskosten ist ungleich dem Betrag, der bei dem Abzugsgrund eingegeben wurde. Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden“ (die Plausibilitätsprüfung meckert hier aber nicht).
Trägt das Paar die Aufwendungen aber komplett in Zeile 62 (also beim Vater) ein, werden die Kosten (2/3 davon) auch komplett beim Vater abgezogen.

Daher die Frage: ist es Steuerhinterziehung, wenn das Paar die Aufwendungen komplett als vom Vater getragen einträgt (obwohl ein Teil der Kosten vom Konto der Mutter abgingen), oder ist das letztlich egal?

Das Paar muß seine Kinder betreuen lassen, weil sie beide arbeiten. Von daher ist es ein klassischer Fall. Von welchem Konto die Beträge abgingen, ist hier nur Zufall da die Eheleute zwar zwei Konten haben, ihr Einkommen aber gemeinsam verwenden/verbrauchen. Wenn man die Betreuungskosten unbedingt einem der beiden Einkommen zuordnen will, müßte man entweder hälftig oder im Verhältniss der unterschiedlichen Einkommen aufteilen.

Für erhellende Antworten bedanke ich mich schon mal… :wink:

Gruß stefan

es ist her egal, wer die Kosten getragen hat - je 50:50 zusätzlich zu den WK abzugsfähig - dazu Anlage KIND Seite 3 entspr. eintragen!

E.h