Hallo, ich hab da mal ne Frage, also mein Ex Partner und ich haben einen gemeinsamen sohn für den wir auch das gem.Sorgerecht haben. Wie kann ich es anstellen das wenn mir was passiert das unser sohn dann bei meinen Eltern leben darf?? Sein Papa hat über haupt kein Verantwortungsbewußtsein sich und anderen Personen gegenüber hat keinen Job und wohnt in einer Männer WG. Er kann schlecht für sich sorgen, wie soll er dann noch für sein Kind sorgen können. Das sind die Gründe warum ich angst habe wenn ich nicht mehr bin , das mein Sohn unter die Räder kommt. Muß ich da ein Testament schreiben??
Guten Tag,
es wird schwierig werden, dem Vater deines Sohnes ohne Gerichtsurteil die Möglichkeit, für sein Kind zu sorgen, zu entziehen, da ihr beide das Sorgerecht habt.
Ihm das Sorgerecht gerichtlich absprechen zu lassen, bedarf einer Prüfung seiner Lebensumstände, und das musst du über das Jugendamt einfordern und klären lassen.Es müssen trifftige Gründe vorliegen, bis das Sorgerecht entzogen wird, z.B. Alkoholismus, Obdachlosigkeit…ect.Auch wenn deiner Meinung nach die Lebensumstände deines Ex-Mannes gegen eine Betreuung sprechen, solltest du immer zum Wohl eures Sohnes entscheiden, also nicht pauschal den Vater verurteilen…dein Kind hat Rechte, dazu gehört auch sein Geburtsrecht, den Kontakt zu seinem Vater zu haben, so schwer es dir auch fällt.Du darfst es ihm nicht verwehren…
Guten Tag, sowiet wie ich weis, kannst du jemanden fragen wo du weis, dass er gut um dein sohn kümmerst, mit jemanden ein Patenonkel machst.
Ich meine, ich habe wärend meine Ausbildung eine Familie kennen gelernt wo ich jetzt Jeden Tag bin, nun die Mutter hat mich gefragt, ob ich der Patenonkel sein möchte, dass heißt, wenn die Eltern irgendwann nicht mehr auf der welt sind, dass der Patenonkel oder die Patentante dann für die Kinder sorgen.
So kannst du es mit deine Eltern machen, frage deine Mutti oder dein Papa ob die Pateneltern werden wollen, wenn ja, dann müsstets du dich, so wie ich es kenne beim jugendamt mal durch Fragen.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen: R. Serafin.
Danke für deine schnelle Antwort, aber das ist ja nur dann der Fall wenn beide Elternteile nicht mehr da sind, mein Problem ist ja wenn ich nicht mehr da bin bekommt doch beim gemeinsamen Sorgerecht der Vater das Kind. Und genau das möchte ich vermeiden. Er kann zwar natürlich ein Umgangsrecht bekommen aber wohnen und leben soll mein Sohn dann bei meinen Eltern.
sprich es muß erst sichtbar sein das er nicht für ihn sorgen kann bis die Behörden was tun …wie immer. Ich sag ja nicht das er schlecht mit ihm umgeht, aber manche sachen ( mit freunden bis morgens um 11 feiern, lange schlafen etc.) die funktionieren mit kind einfach nicht. Es ist ja nicht so das ich es nur vermute ich habe es mit erlebt, das er den kleinen morgens schreien ließ und hat sich dann noch ohropax in die Ohren gestopft, oder sagt Samstags sein treffen mit seinem Sohn ab ( wir haben 3 tage in der Woche an denen er ihn sehen kann und dazu gehört Sa. vormittag ab 9:00 ) weil er mit seinen " freunden " gefeiert hat und nicht aufstehen konnte…ach nein er hat es nicht mal abgesagt er ist einfach nicht gekommen u.gmeldet hat er sich auch nicht. Er rief dann um 13:00 als er ausgeschlafen hatte. Ich meine das sind doch Dinge die gehen einfach nicht.
Dann muss du zum Jugendamt gehen und mit den Vereinbaren, dass deine ELTERN das SORGERECHT dann bekommen. Du muss dann auch das Jugendamt erklären, warum du das nicht möchtest, das der Leibliche Vater dann das Kind bekommt.
ich hoffe ich konnte dir Diesmal helfen.
mit freundlichen grüßen:
R. Serafin.
Ich kann dir in diesem Fall nur eines raten, plane euer Leben ohne ihn, ich meine damit, wenn er nicht auftaucht,verplane die Zeit allein mit deinem Kind.Erzwingen lässt sich gar nichts.Freu dich für dein Kind , wenn er kommt und Zeit mit ihm verbringt.Dein Sohn wird früher oder später selbst entscheiden, ob er zu seinem Vater will oder nicht.Kinder haben feine Antennen und spüren, ob man ihnen Aufmerksamkeit und ehrliche Liebe schenkt oder eben nicht.Du kannst deinem Kind nur den Weg ebnen, ob er den Kontakt dann zu seinem Vater sucht, muss er selbst entscheiden.Enspann dich und mach das beste draus!
Hallo cosmo2008!
Ganz genau kann ich es auch nicht sagen…
ich hoffe ja auch nicht, dass du berechtigte Sorge um dein Leben hast!
Diese Frage und Sorge hatte sicher jede® mal - auch ich kenne diese Befürchtungen - auch das gehört mit dazu die Verantwortung für ein Leben zu übernehmen …
Hatte mich damals ( als meine Tochter noch ganz klein war ) auch mal um solche Fragen gekümmert. Wir hatten damals gemeinsam als Eltern einen „späteren Vormut“ bestimmt - in unserem Fall war dies die Familie des Bruders meines Mannes mit deren Frau und Tochter, weil wir wollten, dass in solch einem Fall unsere Tochter bei ähnlich alten " Eltern " aufwachsen sollte und nicht bei den einen oder anderen Großeltern. Wir schrieben dies auf, mit Unterschriften aller Beteiligten, und legten es zu unseren Papieren. Also, wenn du dir mit dem Kindsvater einig sein solltest über die Regelung bei Todesfall, dann wär das sicher am Einfachsten zu lösen.
Schriftlich verfassen und einfach irgendwo hinterlegen, in der Hoffnung, dass in dem Fall der Entscheidung des Gerichts, dann der Wunsch der Eltern anerkannt wird. Wenn das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, wird es immer mehr dazu zu Rate gezogen und hat ebenfalls eine Stimme, die zur Enscheidung mit beiträgt! - glaub`ich.
Also letztendlich ist dies wohl eine eher rechtliche Enscheidung - die vielleicht ein Anwalt im Familienrecht am Besten beantworten könnte!
Nur sicher wird genau so ein Gericht in diesem Fall wohl in deinem Sinne die Dinge regeln, denn wie du die Lage beschreibst, brauchst du dir da sicher keine Sorgen machen, dass der Großvater des Kindes das Sorgerecht bekommen könnte. Die Gerichte prüfen auch alle Situationen genau - da besteht eher das Problem, dass das Kind in ein Heim kommt, weil keine der Familienangehörigen in Frage kämen. Ja, Kinder zu adoptieren, zugesprochen zu kriegen,… ist heute nicht so einfach.
Hoffe, ich konnte trotz meines laienhaften Wissens, weiterhelfen - am Besten erkundigst du dich bei einer Anwält(in) oder beim Amt ( für Sorgerecht ) wie es genau zu lösen ist!
Liebe Grüße und alles Gute
Heike W.
Hallo,
da können wir gar nicht weiterhelfen, da weiterhin verheiratet sind und mit Scheidung und Unterhalts- unhd Betreuungsfragen nicht auskennen.
Danke für deine ausführliche beschreibung,. Nein ich bin gott sei dank noch quitsch fidel, aber man macht sich einfach seine Gedanken und wenn ich dran denke das der Vater sein Sohn bekommt dann stehen mir die Haare zu Berge, vor allem weil er null Verantwortung für sich und erst recht nicht für andere übernehmen kann. Ich werde mit ihm in einer guten Stunde mal darüber sprechen.
Hallo,
also erstmal vorweg ein Testament (ist nur handschriftlich oder vom Notar gültig) ist auf jeden Fall mehr als Sinnvoll. Da es jederzeit änderbar ist (daher immer mit Datum) kann es jederzeit angepasst werden.
Aber nun zu deinem Hauptpunkt, da derzeitig automatisch das Gemeinsame Sorgerecht besteht ist es sehr schwierig nach dem hoffentlich nicht so baldigem Ableben Ihm das Kind abzusprechen. Wie genau das aber möglich ist, geht in die juristische Kategorie und da hab ich selbst nur laienwissen. Bitte wende dich daher an einen Rechtsanwalt am besten Fachgebiet Familienrecht. Sorry das ich dir nicht mehr helfen konnte.
LG
also ich denke, da kann dir nur ein anwalt oder notar weiterhelfen. Da du anscheinend alleinerziehend bist und sicher das geld für eine anwaltliche beratung fehlt, dann gibt es bei gericht (familiengericht) kostenlose beratung und wenn es zu einem verfahren kommt (sorgerechtsentzug per gericht) prozeskostenbeihilfe. aber ruf erst mal wegen einem termin an.
gruß thomas
Erster Schritt ist, mit dem Partner das bestehende Sorgerecht zu klären. Sollte der Vater darauf nicht bestehen, könnt ihr beim Jugendamt das Sorgerecht ändern. Sollte der Vater darauf bestehen und Du möchtest das alleinige Sorgerecht, muß eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Im Falle deines Todes würde das Jugendamt die Sorgerechtsfrage neu aufrollen.