Kinderbetreuung selbständiger Eltern absetzen?

Hallo Ihr Steuerexperten,

meine Frau steht vor folgender Aufgabe:

Sie hat ein Gewerbe angemeldet und wir suchen nun nach einer steuerlich günstigen Lösung für die Betreuung unserer Kinder an 2 Tagen. Die Betreuerin (nicht Familienangehörige) haben wir schon. Kosten max. 3600 EUR p.a. Jetzt geht es an die Gestaltung:

Prinzipiell sehen wir 3 Möglichkeiten:

  • haushaltsnahe Dienstleistung (Pauschalabzug von 20% der Aufwendungen von der Steuerlast bis max. 4000 EUR reichen mir wegen unserers Spitzensteuersatzes aber nicht aus)
  • Werbungskosten (2/3 der Aufwendungen - finde ich auch nicht prickelnd)
  • wir stellen die Person im Gewerbe ein (100% der Ausgabe sind Betriebsausgaben - das fände ich gut…!)

Meine Frage hierzu: Kann ich eine Kinderbetreuerin im Gewerbe einstellen und die Kosten als BA ansetzen? Wäre das auch als Minijob denkbar? Welche Gestaltungsmöglichkeit seht Ihr ggf. noch?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und kreativen Anregungen!

Liebe Grüße
Christoph

Soory, da kann ich Dir nicht helfen.
Gruß Claus

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort und Deine Mühe.

VG C

Hallo!

Sorry, bin in Urlaub, Urlaubfunktion von www funktioniert leider nicht!!!

Gruß

Joachim

Hallo Christoph,

bei Kinderbetreuungskosten sind normalerweise nur zwei Möglichkeiten: entweder als Werbungskosten/Betriebsausgaben mit 2/3 der Aufwendungen oder wenn es da nicht geht, bei den Sonderausgaben mit 2/3 der Aufwendungen. Wenn es da beides nicht möglich ist, könnte man danach noch über die haushaltsnahen Dienstleistungen nachdenken. Die Betreuungsperson im Gewerbe einzustellen ist eigentlich unmöglich, denn sie hätte ja mit dem Gewerbe nichts zu tun, also wäre es da auch keine Betriebsausgabe, sondern wieder nur eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Viele Grüße,
C.

Sorry damit kenne ich mich nicht besonders gut aus.

Hallo Christoph,

da ich selbst keine Kinder habe und auch nicht selbstständig bin, habe ich auf diesem Gebiet keine Erfahrung.

Ich kann mir aber vorstellen, daß die Beschäftigung der Kinderbetreuerin im Gewerbe Deiner Frau die beste Lösung ist.

Ich glaube, hier gibt es mit der Gestaltung der Aufgabenregelung der „Angestellten“ bestimmt eine entsprechende Regelung.

Da mir das Gewerbe Deiner Frau nicht bekannt ist, kann ich hierzu nichts sagen.

Denke abe bitte auch an die pauschalen Mehrkosten beim Minijob von ca. 30 %.

Aber auch hier gibt es ja Gestaltungsmöglichkeiten.

Von den Möglichkeiten der haushaltsnahen Angestellten rate ich ab; aus meinem Bekanntenkreis sind mir hier erheblichlich Diskussionen mit dem FA bekannt, die vermieden werden können.

Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben; für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Wenn Du mit Deiner Frau und Deine Kindern einmal einen entspannten Urlaub machen willst, komme zu mir mach Thüringen. Näheres unter: www.haus-sabine-direkt.de.

Wir haben kostenfreies Telefon und Inrernet, so daß Deine Frau auch im Urlaub jederzeit erreichbar ist.

MfG

Stefan Seidel

Guten Tag,
ich weiss leider nicht. Dem Steuerberater nachfragen.
Gruss,
Pascal

Hallo Christoph,

sie können ohne weiters Ihre Kinderbetreuerin im Gewerbe anmelden (Minijob).

Dies ist gelegentlich der Inhalt des Vertrages, das die sogennate Kinderbetreuerin, sich auch bereit erklärt, die eigentliche Einstellung mit zu übernehmen.

Wenn sie wissen was wir damit meinen, mehr dürfen wir hier nicht bekannt geben.

Den Arbeitsvertrag müssen sie erstellen.

mfg
Angela06

Hallo,

kann leider nicht helfen

LG

Carola

Hallo, entschuldige bitte die späte Rückmeldung, aber ich war beruflich unterwegs.
Wir hatten das selbe Problem mit unseren Kindern und haben uns immer über die mangelhafte Absetzbarkeit geärgert. Die haushaltsnahe Dienstleitung ist zu wenig, finde ich. Die zweite Möglichkeit auch.
Mir gefällt die kreative Art Nr. 3 am besten:
kommt auf das Gewerbe an, aber was hindert Euch, die Dame als Sachbearbeiterin einzustellen ??
Klar geht ein Minijob, aber auch da müsste das Kind einen anderen Namen bekommen. Wenn das für die Betreuerin ok ist…
Viel Erfolg
& Grüße
Kathrin

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