Hallo,
habe gerade das hier bekommen:
_Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten auch schon vor 2006 als Werbungskosten
Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten per gesetzlicher Definition abzugsfähig, und zwar entweder als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Für die Jahre vor 2006 hat nunmehr das FG Köln entschieden, dass Kinderbetreuungskosten wegen der Berufstätigkeit der Ehegatten deren steuerliche Leistungsfähigkeit mindern und deswegen als Werbungskosten abzugsfähig sind.
FG Köln, Urt. v. 1.8.2006, 8 K 4006/03, DStRE 2007,S. 349; Rev. eingel., Az. des BFH: VI R 60/06_
Was ist da dran?
Und könnte man das überhaupt noch geltend machen, wenn man seine Einkommensteuererklärungen von vor 2006 bereits abgegeben hat?
Gruß&Dank,
#.