Kinderbetreuung während der Ausbildung

Liebes WWW Forum, 

folgendes interessiert mich. 

gibt es für Azubis Hilfe von gewissen Stellen (Arbeitsamt / Jugendamt / Sozialamt) für die Kinderbetreuung, wenn die Kinder erkrankt sind. 

Gehen wir davon aus, dass die Kinder nicht von Freunden / Bekannten / Verwandten betreut werden können. 

Gehen wir davon aus dass die Auszubildende mittellos ist. 

Danke für Eure Hilfe

Deine Krankenkasse (AOK, DAK, TK,…usw) übernimmt soviel ich weiß 20 Tage
Deinen Verdienstausfall über etwa 65 Prozent der Bezüge. Das bedeutet: Kind krank und somit Du zu Hause = zwei Drittel weniger Kohle für den Tag. (cool…)
Du musst dann mit dem Kind zum Kinderarzt, der Dir eine Krankmeldung mitgibt.
Die musst Du dann ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben. Gilt im Prinzip wie eine eigene Krankmeldung, auch wenn in dem Fall der Name Deines Kindes draufsteht.
Sind die Tage aufgebraucht heißt es: Urlaub nehmen.
So ist es vom Gesetz geregelt für arbeitende Eltern.
Wie genau es sich verhält, wenn Hilfe erforderlich ist müsstest Du bei der Stadt/Gemeinde Deines Wohnortes im Amt für Familie+Soziales erfragen. Ich meine, dass dort im Falle von „nichts geht mehr“ eine Hilfe beantragt werden kann. Am besten mal anrufen!
Eventuell findest Du in der Kinderkrippe Mütter, denen es genauso geht und man kann eine Gemeinschaft bilden, die dann einander hilft. Manchmal ist man ja schon glücklich über eine halbe Stunde gewonnene Zeit…
Viel Glück.
Grüße, Maureen

‚Kinderkrankengeld‘
Hallo,

wenn die alleinerziehende Azubine von ihrer Ausbildungsvergütung Pflichtbeiträge an die Krankenkasse zahlt, steht ihr auch bei ärztlich bescheinigtem Betreuungsbedarf wegen Krankheit des Kindes „Kinderkrankengeld“ bis zu 20 Arbeitstage gem. § 45 SGB V zu:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

&Tschüß

Wolfgang

Hinweise

Deine Krankenkasse (AOK, DAK, TK,…usw) übernimmt soviel ich
weiß 20 Tage
Deinen Verdienstausfall über etwa 65 Prozent der Bezüge. Das
bedeutet: Kind krank und somit Du zu Hause = zwei Drittel
weniger Kohle für den Tag. (cool…)

Äh, ein Drittel weniger Kohle für den Tag, ist ja nicht ganz unerheblich.

Du musst dann mit dem Kind zum Kinderarzt, der Dir eine
Krankmeldung mitgibt.
Die musst Du dann ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben.

Ne, die gibt man bei der Krankenkasse ab, der Arbeitgeber könnte 'ne Kopie bekommen, wenn er möchte.

Viele Grüße
finnie

Servus,

Du musst dann mit dem Kind zum Kinderarzt, der Dir eine Krankmeldung mitgibt.

Nein. Was der mitgibt, ist eine Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21).

Die musst Du dann ausfüllen

Nein. Der Teil „Ärztliche Bescheinigung“ wird natürlich vom Arzt ausgefüllt. Der Teil „Antrag des Versicherten“ muss vom Versicherten ausgefüllt werden.

und beim Arbeitgeber abgeben.

Was soll der damit machen?

Schöne Grüße

MM