hallo,
ich soll wegen meines tinnitus zur kur fahren, OHNE meine kinder. sie sind 7, 5 und 3 jahre alt, naja, genauergenommen, fast 4, 5einhalb und fast 8. so. jetzt ist es so, dass ich auch glaube, dass es mit der kur ganz ok ist, aber ich werde wohl meine süßen sehr vermissen. jetzt ist mein mann bäcker und fährt nachts natürlich zur arbeit. meine frage, wer passt in der zeit auf unsere kinder auf? omas und opas können nicht, sind alle berufstätig. tanten auch.es wird doch bestimmt niemand ins haus kommen, der hier schläft, das will mein mann auch auf keinen fall. kann er sich für die zeit freistellen lassen? welche kasse kommt dafür auf, wir sind in verschiedenen krankenkassen, er hat die kinder bei sich mitversichert.
wo muß ich mich melden? wer kann mir helfen? vielen dank schonmal
Hallo Sandra
für deine Kur wünsche ich Dir alles Gute.
Was die Kinderbetreuung während der Zeit anbetrifft muß dein Mann sich bei der Krankenkasse melden und einen entsprechenden Antrag stellen.
Liebe Grüße
Heike
Hallo,
es besteht die Möglichkeit einer Haushaltshilfe. Kostenträger dieser Leistung ist immer die Kasse, die die Hauptleistung (hier die Kur) trägt, unabhängig davon, wo Dein Mann und Deine Kinder versichert sind. Hier besteht auch die Möglichkeit, dass Dein Mann zur Kinderbetreuung unbezahlten Urlaub nimmt und von Deiner Kasse den Verdienstausfall ersetzt bekommt. Die Höchstgrenzen sind hier von Kasse zu Kasse unterschiedlich, also am besten einfach mal bei Deiner Kasse nachfragen.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Kostenträger Deiner Kur die Krankenkasse ist. Sollte die Kur aber vom Rentenversicerungsträger bezahlt werden, ist dieser natürlich auch für die Haushaltshilfe zuständig. Wie das dort aber abläuft und welche Möglichkeiten es dort gibt, weiss ich nicht. Ich würde mich dann einfach direkt dort erkundigen.
Grüße
Ralf
Hallo,
hier gibt es eine „Haushaltshilfe“ vom Kostenträger, der die Kur bezahlt, also die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger. Normalerweise wird ein Geldbetrag für eine Ersatzkraft gezahlt (meistens eine Freundin/Bekannte, die tagsüber dann die Kinder betreut). Hier ist das wohl nicht möglich… Ihr Ehegatte kann möglicherweise unbezahlten Urlaub nehmen, der Kostenträger erstattet dann den Verdienstausfall bis zu einer maximalen Höhe. Diese liegt, soviel ich jetzt weiß, bei ca. 120€ täglich. Dieser Betrag reicht auch, weil er ja netto ausgezahlt wird.
Am besten also gleich eine „Haushaltshilfe“ beim Kostenträger beantragen und die Sachlage erläutern!!!
Mfg
Matthias
Hallo, Sandra Kelm,
wegen einer medizinischen Rehabilation hat man auf der Leistungsgrundlage des § 38 SGB V. Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt, diesen weiterführen kann.
Die KK gibt da einen Zuschuss für die Tagesmutter oder eine Pflegestelle, wobei das Jugendamt hilft.
Wenn der Ehemann in der Zeit von seinem Arbeitgeber freigestellt wird, kann dieser den Zuschuss in Anspruch nehmen.
Bitte bei der KK wegen der Haushaltshilfe und Betreuung durch den Ehemann nachfragen und gegebenenfalls einen Antrag stellen. Eventuell können die jüngsten Kinder, da nicht schulpflichtig mit in die Kureinrichtung. Auch da gibt es teilweise Kindergartenbetreuung. Bitte bei der Kureinrichtung und KK nachfragen.
Weitere Informationen unter: https://www.elternimnetz.de/paracmsphp?site_id=
Viel Glück-Schaddie
Hallo!
Dein Mann kann sich freistellen lassen und bekommt seinen Lohnausfall ersetzt. Die Leistung nennt sich Haushaltshilfe, muß vor der Kur beantragt werden und wird von dem Leistungsträger gezahlt, der auch die Kur bewilligt hat. Die Höhe der Erstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, da sie in der Satzung der Kasse geregelt wird. Bei der Kasse meiner Frau (Vereinigte IKK) sind es 100% des Nettoentgeltausfalls.
Gruß und alles Gute für die Kur
Christian
Gehen Sie doch einfach zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich einfach beraten.
Die Leistung nennt sich üprigens Haushaltshilfe.