Hallo, liebe Wissende,
ich suche eine Quelle, in der die steuerliche Handhabung von Kinderbetreuung erklärt wird. Ich habe die Auskunft, dass beispielweise Internatskosten voll absetzbar sind, wenn nachgesiesen wird, dass die Betreuungszeit NICHT für Nachhilfe genutzt wird.
Gebühren für private Schulen können zu 30% steuerlich abgesetzt werden. Wie sieht es hier mit Tagesheimschulen aus, in den Kinder nachmittags beim Hausaufgenmachen betreut werden, also keine Schule stattfindet, sondern Betreuung mit gleichzeitigem Freizeitangebot?
Danke für eure Hilfe!
Lilly