Mal angenommen, man bekommt einen Einkommenssteuerbescheid mit dem Hinweis, dass die Kinderbetreuungskosten nur zur Hälfte anerkannt werden können, da kein gemeinsamer Antrag über eine Abweichung von gesetzlichen Aufteilungsverhältnis je zur Hälfte vorlag.
Was müsste man tun, damit das nicht erneut für die nächsten Jahre passiert? Formloser Antrag oder gibt es da einen Vordruck?
Würde sich ein Einspruch/Widerspruch lohnen und ein nachträglicher Antrag bzw. geht das?
Mal angenommen, man bekommt einen Einkommenssteuerbescheid mit
dem Hinweis, daß die Kinderbetreuungskosten nur zur Hälfte
anerkannt werden können, da kein gemeinsamer Antrag über eine
Abweichung von gesetzlichen Aufteilungsverhältnis je zur
Hälfte vorlag.
Was müßte man tun, damit das nicht erneut für die nächsten
Jahre passiert? Formloser Antrag …
… - ja, das reicht
Würde sich ein Einspruch/Widerspruch lohnen und ein
nachträglicher Antrag bzw. geht das?
Mal angenommen, man bekommt einen Einkommenssteuerbescheid mit
dem Hinweis, dass die Kinderbetreuungskosten nur zur Hälfte
anerkannt werden können, da kein gemeinsamer Antrag über eine
Abweichung von gesetzlichen Aufteilungsverhältnis je zur
Hälfte vorlag.
Das hast du doch selbst in der Erklärung angegeben,
eine andere Verteilung gibt es ab Zeile 77 der Anlage Kind.
Die Anlage Kind wurde so ausgefüllt, dass ein Elternteil 100% bekommen müsste (mit 100% Anteil wg. unehelichem Kind), allerdings wurde nur vergessen den gemeinsamen Antrag der Eltern mitzuschicken.