Hallo zusammen,
nehmen wir an Herr S. hat für seine beiden Töchter eine Kinderfrau angestellt. Die Anfertigung der monatlichen Lohnabrechnung soll durch einen Steuerberater gemacht werden.
Können die Kosten des Steuerberaters als Aufwendungen zu den Kinderbetreuungskosten angesetzt werden? Oder können nur die monatlichen Kosten der Kinderfrau geltend gemacht werden?
Danke.
Konrad