Kinderbetreuungskosten

Hallo Wissende,

wenn jemand (beide Eltern berufstätig) sein Kind (unter 14) durch eine Studentin betreuen lässt, welche formalen Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass dieser diese Kosten beim Finanzamt geltend machen kann ? Muss es eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer geben ? Reicht eine Quittung ?

Fragt
Marion

Hallo Marion,

Quittung reicht.
Allerdings muß aus der Quittung der Name, Adresse des Betreuers sowie der betrag (klar) hervorgehen.
gruß
Michael