Hallo,
folgender Fall:
Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung (1x sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; 1x geringfügige Beschäftigung ohne Eintrag in Lohnsteuerkarte bzw. ohne Lohnsteuerbescheinigung):
Können diese Personen die Kosten für die Busfahrkarte Ihrer 10jährigen Tochter zur Realschule als Kinderbetreuungskosten in den Werbungskosten geltend machen?
Danke für Eure Hilfe.
Falls diese Anfrage gegen die hier geltenden Forumsregeln verstösst: - bitte ich dies im Vorfeld zu entschuldigen
- bitte ich in diesem Fall um Löschung des Beitrags
Gruß
Jörg