Kinderbetreuungskosten

Hallo,

folgender Fall:
Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung (1x sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; 1x geringfügige Beschäftigung ohne Eintrag in Lohnsteuerkarte bzw. ohne Lohnsteuerbescheinigung):

Können diese Personen die Kosten für die Busfahrkarte Ihrer 10jährigen Tochter zur Realschule als Kinderbetreuungskosten in den Werbungskosten geltend machen?

Danke für Eure Hilfe.

Falls diese Anfrage gegen die hier geltenden Forumsregeln verstösst: - bitte ich dies im Vorfeld zu entschuldigen

  • bitte ich in diesem Fall um Löschung des Beitrags

Gruß
Jörg

wird das Kind im Bus betreut? War wohl eine Scherzfrage!
Nein, die Karte ist mit dem Kindergeld abgegolten!

Nö, war keine Scherzfrage, sondern „Laienfrage“, im Ernst: Die Busfahrkarte in den Kindergarten für das 2. Kind wird vom FA als Betreuungskosten akzeptiert…also hätte das ja auch für die Große funktionieren können (zumindest theoretisch).
Gruß
Jörg