Hallo,
folgender, fiktiver Fall:
Ein Ehepaar (1 erwerbstätig, 1 in Ausbildung) leben zusammen mit ihrem Sohn (jünger als 3 Jahre). Dieser wird unter der Woche von einer Tagesmutter betreut.
Zu diesem Fall hätte ich nun mehrere Fragen:
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Wenn ich nun § 9c EStG richtig verstanden habe könnten die Eltern die für die Betreuung entstehenden Kosten zu 2/3 (max. 4k€) steuerlich geltend machen (als Sonderausgaben). Stimmt das?
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Der Arbeitgeber erstatte nun einen Teil der Aufwendungen, die Rechnung der Tagesmutter weist aber natürlich den gesamten Betrag auf. Wie ist das steuerlich zu berücksichtigen?
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Für die Erstattung muss der Arbeitnehmer die Rechnungen jeweils nach Abschluss eines Quartals einreichen und erhält dann entsprechend enige Zeit später die Erstattung. Mal angenommen dass der Erstattungsbetrag steuerlich zu berücksichtigen wäre. Wie wäre das dann beim letzten Quartal im Jahr? Dann würden ja in dem betreffenden Kalenderjahr die vollen Kosten entstehen, aber die Rückerstattung würde nicht im selben Kalenderjahr erfolgen. Also wäre dann die Rückerstattung dementsprechend nicht zu berücksichtigen?
Viele Grüße
Alan