Wer weiß, ob man Kinderbetreuungskosten (unter 3 Jahre) steuerlich geltend machen kann, wenn ein Elternteil Vollzeit arbeitet und der andere arbeitslos gemeldet und aktiv auf Jobsuche ist? Die Betreuung des Kindes kann dadurch auch der (hoffentlich vorübergehend) arbeitslose Elternteil nicht sicherstellen. So viel Theorie.
Wer-weiß-das?
ich lerne ja erst, daher die Frage, ob ich das richtig verstehe, was ich doch in dem BMF-Erlass gefunden habe
Zitat:
„Wird die Erwerbstätigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unter-brochen, können auch die während der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinder-betreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, längstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten“
Angenommen der arbeitsolse Elternteil findet eber erst nach z.B. 10 Monaten einen Job. Wenn er Pech hat, und die Stelle nicht sofort sondern erst z.B. nach weiteren zwei Monaten antreten kann, bleibt er möglicherweise ganzes Kalenderjahr ohne Arbeit. Verstehe ich es richtig, man kann zumindest für 4 Monate die Kinderbetreuungskosten anteilig ansetzen?: