Kinderbetreuungskosten ab 2012

Hallo liebe Experten,

habe es bisher wohl nicht mitbekommen - ab 2012 sollen die Kinderbetreuungskosten keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben beim Steuerpflichtigen mehr sein? Nur noch Sonderausgaben?

Hat das Einfluß auf die möglichen Erstattungen durch den Arbeitgeber? Bisher können ja laut LStR alle Kinderbetreuungskosten (bis zu 100%, inkl. Verpflegungskosten) als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

hallo Ronald,

ich hab hier mal einen Link (Haufe) für dich:
http://www.haufe.de/finance/newsDetails?newsID=12954…

Soweit ich weiß, ist das aber noch n Referentenentwurf, ein BMF Schreiben hierzu wurde noch nicht veröffentlicht.
(Ich schau aber noch mal durch meinen BMF-Newsletter u. gebe dir Bescheid, wenn ich etwas anderslautendes finde.)

Gruß
Sonja

ich hab hier mal einen Link (Haufe) für dich:
http://www.haufe.de/finance/newsDetails?newsID=12954…

Hallo Sonja,

vielen Dank für die Informationen.

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich nochmal darstellen, daß es mir nicht um den Betriebsausgabenabzug für die eigenen Kinderbetreuungskosten ging, sondern um die Kosten, welche ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 33 EStG übernimmt.

Der Haufe-Link stellt diese Kosten nicht dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich
nochmal darstellen, daß es mir nicht um den
Betriebsausgabenabzug für die eigenen Kinderbetreuungskosten
ging, sondern um die Kosten, welche ein Arbeitgeber für seinen
Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 33 EStG übernimmt.

Aus dem Regierungsentwurf geht nichts hervor, dass § 3 Nr. 33 EStG geändert werden soll. Unabhängig von der Neuregelung zum Abzug müsste die Arbeitgebererstattung bei nicht schulpflichtigen Kindern weiterhin wie gehabt möglich sein. § 3 Nr. 33 knüpft ja auch nicht direkt an (bisher) § 9c EStG an.
Soweit zumindest meine bescheidene Einschätzung.

Gruß