Hallo liebe Experten,
habe es bisher wohl nicht mitbekommen - ab 2012 sollen die Kinderbetreuungskosten keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben beim Steuerpflichtigen mehr sein? Nur noch Sonderausgaben?
Hat das Einfluß auf die möglichen Erstattungen durch den Arbeitgeber? Bisher können ja laut LStR alle Kinderbetreuungskosten (bis zu 100%, inkl. Verpflegungskosten) als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald