Kinderbetreuungskosten absetzbar?

Es geht um Folgendes: Mein Kind soll in der Grundschule einige Male von einer anderen Mutter von der Schule abgeholt und über Mittag bzw. gelegentlich nachmittags in deren Haushalt betreut werden. Hierfür möchte ich der Mutter einen gewissen Betrag (Höhe weiß ich noch nicht) bezahlen. Ich finde, dass eine solche Leistung über eine Gefälligkeit hinausgeht. Sind diese Kosten von der Steuer absetzbar?

Vielen Dank.

Hallo M.Maier,
ich bin mir nicht sicher, aber ich denke :ja. Es müssen dann aber Belege nachgewiesen werden. Die andere Mutter muss es ja als sonstige Einnahmen bei ihrer Erklärung angeben. Das sollte kein Problem sein, wenn der Betrag unter die Geringfügigkeitsklausel fällt. Dann wird der Betrag ja nicht angerechnet
Mit freundlichen Grüßen

moin,

ich bin doch immer wieder verblüfft, wie träge viele menschen sind, wenn es um fragen geht, deren antworten man in sekundenschnelle ergoogelt haben kann…

guggst du hier
http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/kinderbe…
hier:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-bet…
hier:
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-alter…
oder hier:
http://www.vaterfreuden.de/artikel/kosten-f%C3%BCr-d…
http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Kinder…

allein google liefert in 0,12 sek. ca. 57tsd beiträge zu „kinderbetreuung“ und „steuerlich absetzen“ - beweis:
http://www.google.de/search?q=kinderbetreuung+steuer…

lesen wirst noch selbst können…

saludos, borito

moin,
ich bin ebenfalls verblüfft, dass davon ausgegangen wird, dass der Fragende nicht selbst schon diese allgemeinen Informationen gelesen hätte. Sie hätten sich gerne die Mühe der Auflistung sparen und mir sagen können, ob eine Mutter - ohne gewerbliche Einkünfte, Tagesmutter oder dergleichen - die Voraussetzung für eine Anrechnung in meiner Steuererklärung erfüllt.

nochmal moin,

kurzer verweis darauf, was an vorkenntnis oder gelesener literatur vorausgesetzt werden kann, wäre hilfreich gewesen. ist nun mal leider so, daß der anteil derer, die zu „faul“ zur eigenrecherche sind, stetig wächst.

dennoch: das lesen der in den links angegebenen informationen hätte die gewünschte Antwort gebracht - auszug daraus:

>Was sind Kinderbetreuungskosten?
Betreuungskosten sind zum Beispiel Kosten für eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen berufstätig sein. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden von dieser Regelung nicht berührt.
Es gibt keinen Pauschbetrag, deshalb müssen alle Ausgaben nachgewiesen werden. Als Nachweise für Kinderbetreuung kommen zum Beispiel in Betracht: Kindergartenbetreuung, Betreuung in Hort und Krippe sowie die Betreuung durch Tagesmütter, Kinderpflegerinnen oder Au-Pair-Mädchen. Die Betreuungspersonen können auch Verwandte - zum Beispiel Großeltern oder volljährige Geschwister - sein. In diesem Fall muss allerdings ein Vertrag geschlossen werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wer einen Babysitter beschäftigt, kann dies ebenfalls steuerlich geltend machen, sofern er die Ausgaben dafür nachweisen kann.

Hallo M.Maier,
wenn es ganz offizell und gegen Rechnung ist ja.
Problem ist oftmals auf der „Gegenseite“ müssen die Einkünfte mit angegeben werden.

Also viel ERFOLG wünscht
wolfgang aus München

Hallo,

theoretisch ja, es gibt allerdings einen Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten.
Und mit der anderen Mutter solltest Du vorher auch drüber reden, wenn Du die Kosten absetzt muß sie die nämlich u.U. als Einkünfte angeben.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
ja sie sind gegen schriftlichen Nachweis absetzbar.
Gruss Hermann

nein