nochmal moin,
kurzer verweis darauf, was an vorkenntnis oder gelesener literatur vorausgesetzt werden kann, wäre hilfreich gewesen. ist nun mal leider so, daß der anteil derer, die zu „faul“ zur eigenrecherche sind, stetig wächst.
dennoch: das lesen der in den links angegebenen informationen hätte die gewünschte Antwort gebracht - auszug daraus:
>Was sind Kinderbetreuungskosten?
Betreuungskosten sind zum Beispiel Kosten für eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen berufstätig sein. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden von dieser Regelung nicht berührt.
Es gibt keinen Pauschbetrag, deshalb müssen alle Ausgaben nachgewiesen werden. Als Nachweise für Kinderbetreuung kommen zum Beispiel in Betracht: Kindergartenbetreuung, Betreuung in Hort und Krippe sowie die Betreuung durch Tagesmütter, Kinderpflegerinnen oder Au-Pair-Mädchen. Die Betreuungspersonen können auch Verwandte - zum Beispiel Großeltern oder volljährige Geschwister - sein. In diesem Fall muss allerdings ein Vertrag geschlossen werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wer einen Babysitter beschäftigt, kann dies ebenfalls steuerlich geltend machen, sofern er die Ausgaben dafür nachweisen kann.