Kinderbetreuungskosten absetzbar?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Ehepaar ist berufstätig (er selbstständig, sie festangestellt) und hat ein schulpflichtiges Kind. Das Kind kann nach den täglichen Schulstunden einen Hort bis 17.00 besuchen. Sind solche Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar?

Danke und Gruß

Harald

Hallo!

Wenn das Kind nur betreut wird, dann können 2/3 der Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Nicht abgesetzt werden können Kosten für das beibrignen von Fähigkeiten (Musikunterricht, Sportstunde, etc.)

Gruß

Jörg

…danke für die Antwort - hat sehr weitergeholfen.

Harald