Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Ehepaar ist berufstätig (er selbstständig, sie festangestellt) und hat ein schulpflichtiges Kind. Das Kind kann nach den täglichen Schulstunden einen Hort bis 17.00 besuchen. Sind solche Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar?
Danke und Gruß
Harald