Kinderbetreuungskosten bei getrennt Lebenden? Steuererklärung?

Hallo zusammen,
ich sitze an meiner Steuererklärung und habe eine Frage:
Mein Mann und ich sind getrennt, das Kind lebt bei mir und geht in die Kernzeitbetreuung nach dem Unterricht. Vom Jugendamt wurde der Kindesunterhalt berechnet sowie der anteilige Mehrbedarf des Vaters für die Kernzeitbetreuung. Diesen zahlt der Vater mit gesonderter Zahlung an mich, die Betreuungkosten werden komplett bei mir abgebucht.

Gibt dann jeder bei den Sonderausgaben seinen geleisteten Anteil in der Steuererklärung an? Wir sind dauerhaft getrennt und auch getrennt veranlagt mit 4/4.

Vielen Dank :wink:

Grüßle,
Sonja

Hallo!

Zum Sonderausgabenabzug ist grundsätzlich nur der Elternteil berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen zum Haushalt gehört, können beide bis zu 2.000 € geltend machen oder eine einvernehmliche andere Aufteilung vornehmen.

Papi guckt in die Röhre, es sei denn, er hält ein Kinderzimmer bereit.

Schöne Grüße!

Hallo,
Vielen Dank. Papi hält ein Kinderzimmer bereit, aber Kind lebt bei Mama weil Papa das mit seinen Arbeitszeiten nicht vereinbaren kann. Kann Mami ja auch nicht, daher Kernzeit um wenigstens Mami‘s Teilzeitjob abzudecken.
Macht das Kinderzimmer dann was aus oder nicht? :thinking:

Grüße
Sonja

Haushaltszugehörigkeit ist das Zauberwort.

Leben die Elternteile nicht zusammen, entscheidet grundsätzlich die Meldung des Kindes über dessen Haushaltszugehörigkeit. Wenn das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, trägt der Steuerpflichtige die Beweislast für die Zugehörigkeit des Kindes zu seinem Haushalt. Die Zahlung des Kindergeldes an einen Elternteil ist ein weiteres Indiz für die Zugehörigkeit des Kindes zu dessen Haushalt. Nur in Ausnahmefällen kann ein Kind auch zu den Haushalten beider getrennt lebender Elternteile gehören.

Es geht, aber bei genauer Prüfung ist es eher schwierig durchzubekommen.

Okay… also geb ich korrekterweise meinen Anteil bei der Erklärung ab und der Papa überlegt sich, ob er seinen Anteil steuerlich geltend machen will oder ob er das Geld dem Staat schenkt… weil geltend machen kann er es, stimmt’s?

Du gibst die kompletten gezahlten Kinderbetreuungskosten an, da du ja nur Unterhalt von deinem Ex erhältst. Er bezahlt ja nicht direkt. Was er da auf seinen Überweisungsträger raufschreibt und ob er seine Zahlungen splittet, das ist im Zweifel Schall und Rauch. Du erhältst Unterhalt, er bekommt dafür den halben Kinderfreibetrag. Fertisch.

Vielen Dank :slightly_smiling_face:
Ist alles so neu… erste Steuererklärung In dieser Konstellation :woman_shrugging:t2: