Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung

Hallo zusammen,

unser Sohn ist seit Anfang 2011 in der Kinderbetreuung (Tagesmutter)…da ich nur 20 h gearbeitet habe wurden wir mit 250 Euro im Monat veranlagt. Ich bin jedoch mitte des Jahres wieder in meinen alten Job zurück und dadurch wurde unser Jahresgehalt um einiges höher und wir hätten demnach ca. 400 Euro anstatt 250 / Monat zahlen müssen.

Wie gebe ich das jetzt in der Steuererklärung an…weil eigentlich müssen wir ja noch nachzahlen und wir können ja 2/3 als Werbungskosten angeben…´
Weiß gar nicht wie das jetzt funktioniert

Vielen Dank
Tanja

Hallo,

diese Anfrage sollten Sie besser einen vom Steuerfach stellen. Das ist für mich zu speziell. Sorry.

Viel Erfolg noch.

LG
Alexander

Guten Abend, Tanja,

wie Ihre Kinderbetreuungsaufwendungen steuerrechtlich einzuordnen sind, können Sie auf der Netzseite unten nachlesen.

; „Kinderbetreuungskosten als Steuervergünstigung“

Ich persönlich habe in den letzten Jahren die Steuersoftware der Finanzämter unter Elster.de genutzt, was mir das Ausfüllen der Steuerformulare sehr erleichtert hat.
Das Programm prüft Ihre Eingaben und streicht Fehler im Formular rot an. Außerdem erscheint am unteren Rand eines jeden Formularblattes eine Erklärung zu den entsprechenden Zeilen.
Wem die Installation des Programms zu viel Aufwand ist, der kann seine Steuererklärung auch von der Netzseite der Finanzbehörde aus, unter elster.de, anfertigen.

Grüße von Ulla

Hallo Tanja,
tut mir leid das weiß ich auch nicht, ich kann dir nur einen Tipp geben entweder bei Wiso nachsehen oder einfach direkt bei deimen Finazamt anrufen.
Gruß schmiedly

hallo,

für 2011 könnt ihr da nichts mehr machen. das jahr ist gelaufen, und das fa erkennt ausgaben i.a. nur dann an, wenn sie auch angefallen sind.
habt ihr eine nachzahlung in 2012 für 2011, dann könnt ihr diese nachzahlung in 2012 angeben.

saludos, borito

Da kann ich leider keine Auskunft geben. Sorry!
Beste Grüße
Judith

tut mir leid, hier kann ich nicht weiterhelfen… ich weiss aber das man ein Haustier als Werbungskosten abesetzen kann - auch evtl den Spaziergang mit einem Hund…

Entscheidend für die Steuererklärung ist immer wann der Geldtransfer stattfindet. Also alle deine Zahlungen in 2011. Wenn Du in 2012 Nachzahlungen tätigst, fallen diese steuerlich auch in das Jahr 2012.

Hallo, da muss ich bei den gemachten Angaben passen.
Würde aber alles angeben!
Gruss Hermann

Hallo, leider kenn ich mich mit der Steuererklärung nicht aus, hoff, du findest es heraus! Liebe Grüße, Kathi, Kinderpartys.at

Hallo,

ihr bekommt doch einen Bescheid über die zu zahlenden Beiträge. Der gilt als Nachweis für das FA. Was ihr nicht gezahlt habt, könnt ihr auch nicht angeben.

Aber die Erhöhung des Einkommens hättet ihr auch (bei Tagesmutter / Jugendamt) angeben müssen…

Viele Grüße

Paola