Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Steuererklärung. Mich interessiert, ob Kinderbetreuungskosten (Kosten des Kindergartens in diesem Fall) auf der Anlage Kind eingetragen werden müssen oder als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben angegeben werden müssen in folgenden Fällen:
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Vater Alleinverdiener, Mutter arbeitslos gemeldet
Kind 3 Jahre, geht in den Kindergarten. -
Vater erwerbstätig, Vollzeit, Mutter geringfügig beschäftigt
Kind 4 Jahre, geht in den Kindergarten
Vielen Dank.