Hallo,
für den Abzug von Kinderbetreuungskosten müssen ja beide Eltern erwerbstätig sein. Zählt eine geringfügige Beschäftigung auch dazu?
Also einer Vollzeit und der andere einen Minijob.
Gruß und danke im Voraus
Hallo,
für den Abzug von Kinderbetreuungskosten müssen ja beide Eltern erwerbstätig sein. Zählt eine geringfügige Beschäftigung auch dazu?
Also einer Vollzeit und der andere einen Minijob.
Gruß und danke im Voraus