Der Besuch einer Musikschule kann ja bekanntlicherweise nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Wie sieht das aber aus wenn der Besuch zwingend erfoderlich ist, also Betreuung und Musikschule untrennbar verbunden sind?
Das könnte z. B. der Fall sein wenn ein Kind morgens wegen Erwerbstätigkeit in einer Einrichtung abgegeben wird in der alle Kinder an einem solchen Angebot teilnehmen. Dann müßte auch dieses Kind an der Musikschule teilnehmen.