Liebe/-r Experte/-in,
wir wollen Kinderbetreuungskosten für 2009 geltend machen. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns helfen könnten
Die Oma passt auf unsere Kinder 3 und 6 Jahre in den Ferien (Schule und Kiga) auf, während wir beide berufstäig sind. Also Rechnung von Oma (das reicht doch aus oder sonst ist angegeben Vertrag schließen wie soll so etwas denn aussehen?) wir zahlen mit einer Überweisung damit man das auch alles dann beim Finanzamt einreichen kann.
- Muss die Oma diesen Betrag den Sie als Einnahme hat dem Finazamt melden, wenn ja gibt es da Einnahmsgrenzen?
(werden so ca. 390€ werden)
Oma A ist arbeitslos bekommt aber auch kein Arbeitslosengeld o.ähnliches, Opa ist Alleinverdiener muss er die Einnahmen der Oma bei der Steuererklärung angeben?
Oma B ist Rentnerin gibt es da auch Höchstbeträge ab welchen Betrag muss man es angeben?
Unsere Tochter fällt aus den 3-6 Jährigen dieses Jahr heraus dann muss man die Betreungskosten für Sie als Sonderausgaben geltend machen richtig?
Vielen Dank für Eure Mühe, ist wirklich sehr schwer, sind zwar gut gedachte Gesetzte aber wie die Praxis aussehen soll, erfährt man nirgends…
Viele Grüße und Dankeschön!
Carina