Ist es richtig, dass 2/3 der anfallenden Kinderbetreuungskosten, und maximal 4000 € pro Jahr angesetzt werden können?
Folgender Fall sei angenommen.
Eine Familie (2 Verdiener) hat einen dreijährigen Sohn, dessen Kindergartenkosten (nur vormittags) sich auf 130 € p.m. belaufen. Zusätzlich betreut und verpflegt eine Oma das Kind regelmäßig nachmittags, teilweise auch über Nacht.
Dafür erhält die Oma 250 € „Lohn“ p.m…
Es ergeben sich 12 x 130 € + 12 x 250 € = 4560 € Kinderbetreuungskosten. Wegen der 2/3 Grenze erkennt das Finanzamt 3040 € an.
Macht die Rechnung so Sinn?
Angenommen die Oma ist Hausfrau und hat keine weiteren Einkünfte. Fallen dann darauf Steuern an? Oder muss sie dafür eine Lohnsteuerkarte beantragen? Und müssen für die Oma Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
Wenn mit der Oma ein Vertrag für die Kinderbetreuung abgeschlossen wird, muss dann in diesem Vertrag, damit er vom Finanzamt akzeptiert wird, eine ganaue tägliche Arbeitszeit angegeben werden, oder reicht eine Formulierung, wie „60 Stunden pro Monat“?
Danke sehr!
Moin,
Ist es richtig, dass 2/3 der anfallenden
Kinderbetreuungskosten, und maximal 4000 € pro Jahr angesetzt
werden können?
=> Ja, entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Hängt von bestimmten Faktoren ab. Hier in diesem Fall als Werbungskosten, da beide arbeiten.
Eine Familie (2 Verdiener) hat einen dreijährigen Sohn, dessen
Kindergartenkosten (nur vormittags) sich auf 130 € p.m.
belaufen.
=> wenn diese unbar, also per Überweisung bezahlt wurden und dieses Belegmäßig nachgewiesen werden kann.
Zusätzlich betreut und verpflegt eine Oma das Kind
regelmäßig nachmittags, teilweise auch über Nacht.
=> Warum auch nachts? Aus beruflichen Gründen oder weil sich Eltern einen netten Abend machen wollen? In diesem Fall können diese Aufwendungen nicht berücksichtigt werden.
=> die Oma kann als geringfügig Beschäftigte bzw. als Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden (Verdienst p.M.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielen Dank für die Antwort!
==>> Nehmen wir an, die Oma betreut das Kind ab und an nachts, da die Eltern auf Dienstreisen sind, bzw. morgens so früh raus müssen, dass das Kind von ihnen nicht mehr zum KiGa gebracht werden könnte.
==> Muss denn die Oma angemeldet werden, oder ist das freigestellt - zumal der Verdienst ja deutlich unter 400 € läge? Es scheint recht viel Bürokratie für geringe Steuer- bzw. Sozialversicherungseinnahmen zu sein.
Grüße
==> Muss denn die Oma angemeldet werden, oder ist das
freigestellt - zumal der Verdienst ja deutlich unter 400 €
läge? Es scheint recht viel Bürokratie für geringe Steuer-
bzw. Sozialversicherungseinnahmen zu sein.
=> nö, das ist alles ganz einfach, insbesondere wenn man es steuerlich geltend machen möchte. wer was vom staat will, muss auch was geben. und sooo gering sind diese einnahmen nicht…
=> und ja, wenn die oma angestellt werden soll, dann muss sie angemeldet werden. oder oma schreibt rechnungen und versteuert auf diesem wege die einnahmen.
hier ein link zur minijob-zentrale
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true)
=> oder oma schreibt rechnungen und
versteuert auf diesem wege die einnahmen.
==> Angenommen sie würde nicht angestellt und würde Rechnungen schreiben. Wie kann man sich das vorstellen, dass die Oma Rechnungen schreibt? Müsste sie dann ein Gewerbe anmelden oder könnte sie einfach pro Monat, z.B. bezogen auf den in diesem Monat angefallenen Betreuungs- und Verpflegungsaufwand, einfach eine Rechnung an die Eltern schreiben, die dann, wenn man unbares Bezahlen nachweisen kann, vom Finanzamt akzeptiert wird?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die oma, ja? nun, da möchte ich daraufhinweisen, dass hier ein sog. vertrag zwischen nahen angehörigen vorliegt (wenn überhaupt ein vertrag geschlossen wurde), und dieser muss einem fremdvergleich zwischen fremden dritten standhalten. ansonsten ist das FA berechtigt, den komplettabzug der kosten zu versagen.
die oma, ja? nun, da möchte ich daraufhinweisen, dass hier ein
sog. vertrag zwischen nahen angehörigen vorliegt (…), und dieser muss
einem fremdvergleich zwischen fremden dritten standhalten.
=> worauf bereits in früheren antworten hingewiesen wurde
wer lesen kann…