Kinderbetreuungskosten und Mini-Job

Hallo,

damit Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, müssen beide Elternteile berufstätig sein.
Wenn einer der Elternteile eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) hat, zählt das dann auch als berufstätig?

gruß