Hallo,
damit Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, müssen beide Elternteile berufstätig sein.
Wenn einer der Elternteile eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) hat, zählt das dann auch als berufstätig?
gruß
Hallo,
damit Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, müssen beide Elternteile berufstätig sein.
Wenn einer der Elternteile eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) hat, zählt das dann auch als berufstätig?
gruß