Kinderbetreuungskosten - Zahlfluß oder Bescheid?

Hallo Forum!

Sind die Kinderbetreuungskosten eines Kindes mit dem Betrag und in dem Vz ansetzbar, für das der Bescheid des Trägers ergangen ist oder sind die Beträge in dem Vz des Zahlflusses anzusetzen? Oft ergeht ja ein Korrekturbescheid mit Nachzahlungsforderungen nachträglich, also in späteren Jahren.

Gruß
Jens

Hi,

nach dem BMF Schreiben vom 19.1.2007, IV C 4 - S 2221 - 2/07
gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, d.h. erst mit Zahlung sind die Kinderbetreuungskosten abziehbar und erst in diesem Jahr.
http://www.steuerberater-heberger-nuernberg.de/html/…
=> dort unter dem Datum 20.2.2007, also ganz unten

Schöne Grüße
C.