Kindererziehungszeiten für BfA-Rente

Moin,

Kindererziehung wird mit 3 Jahren pro Kind in der BfA honoriert und erhöht damit die Rente.
Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht z. G. eines anderen Versorgungswerkes erfolgt keine Anrechnung der Kindererziehungszeiten, d. h. der Staat honoriert ausschließlich bei der BfA die Kindererziehung. „Pech gehabt“ so der Sachbearbeiter bei der BfA!

Ist das so korrekt oder hat der gesunde Menschenverstand recht, der diese Ungleichbehandlung als ungerecht empfindet (bei Versicherung in der BfA würde der Staat ja auch einzahlen)?

Gruß vom Wolf

Ist das so korrekt oder hat der gesunde Menschenverstand
recht, der diese Ungleichbehandlung als ungerecht empfindet
(bei Versicherung in der BfA würde der Staat ja auch
einzahlen)?

Hallo,

Ob das so korrekt ist und einer Überprüfung durch das oberste Gericht standhält kann ich nicht sagen.
Mein gesunder Menschenverstand empfindet das durchaus als gerecht. Ich würde im übrigen Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht berücksichtigen, aber das ist ein anderes Thema.

Max

Hallo!

Wie Maximilian schon gesagt hat, es ist korrekt und meiner Meinung nach auch richtig so. Wenn jemand von der Versicherungspflicht befreit wird, hat er mit der gesetzlichen RV nichts mehr zu tun. Ich sehe in der Vorgehensweise keine Ungerechtigkeit. Wenn du im Versorgungwerk auch KEZ haben willst, kannst du denen ja mal den Vorschlag machen.

Viele Grüße
Florian

Hallo, Wolf,

dass in der BfA Kindererziehungszeiten angerechneten werden und in den Versorgungswerken nicht ist absolut systemgerecht. Da aufgrund des sog. generationenvertrags die Rente in der BfA nur funktioniert, wenn auch künftige Beitragszahler, = kinder da sind, hat das Bundesverfassungsericht entschieden, dass Kinder in diesem System Beiträge „eigener Art“ sind.
Die Versorgungswerke sind Rentenfinanzierungssysteme, die auf dem sog. Kapitaldeckungsprinziop basieren, sich von der Personengruppe die Reichen und Schönen ausgesucht haben und das Wort „Solidarität“ noch nicht einmal in Ansätzen buchstabieren können. Jedes Risiko ist versicherungsmathematisch durchgerechnet. Und - wer A sagt (und mehr kassiert als BfA- Rentner bei gleichen Beiträgen), muss eben auch B sagen und kann nicht erwarten für Kindererziehung ein geschenk zu bekommen.
Ingeborg

Moin,

Kindererziehung wird mit 3 Jahren pro Kind in der BfA
honoriert und erhöht damit die Rente.
Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht z. G.
eines anderen Versorgungswerkes erfolgt keine Anrechnung der
Kindererziehungszeiten, d. h. der Staat honoriert
ausschließlich bei der BfA die Kindererziehung. „Pech gehabt“
so der Sachbearbeiter bei der BfA!

Ist das so korrekt oder hat der gesunde Menschenverstand
recht, der diese Ungleichbehandlung als ungerecht empfindet
(bei Versicherung in der BfA würde der Staat ja auch
einzahlen)?

Gruß vom Wolf

Hallo Ingeborg,

hat das Bundesverfassungsericht entschieden, dass
Kinder in diesem System Beiträge „eigener Art“ sind.

Genau so eine (Gerichts)entscheidung suche ich. Hast Du bitte einen Link?

Die Versorgungswerke sind Rentenfinanzierungssysteme, die auf
dem sog. Kapitaldeckungsprinziop basieren, sich von der
Personengruppe die Reichen und Schönen ausgesucht haben

abgesehen davon, daß „Schön“ und „Reich“ nicht in jedem Fall stimmt, klingt das natürlich für unbefangene Leser schön reißerisch!

und das Wort „Solidarität“ noch nicht einmal in Ansätzen
buchstabieren können.

Sorry, das ist unsachlich und ungerecht! Aber mir war bewußt, daß mein Beitrag evt. auch polarisierend wirkt.

Jedes Risiko ist
versicherungsmathematisch durchgerechnet. Und - wer A sagt
(und mehr kassiert als BfA- Rentner bei gleichen Beiträgen),

Kannst Du mir garantieren, daß wenn wir in Rente gehen, die Versorgungswerkrente immer (noch) höher ist als dies vielleicht zur Zeit sein mag? Vor einigen Jahren konnte sich das Desaster bei der gesetzlichen Rente auch niemand vorstellen, bis die Beteuerungen kamen: „Die Rente ist sicher“.

Da aufgrund des sog. generationenvertrags die Rente in der BfA
nur funktioniert, wenn auch künftige Beitragszahler, = kinder
da sind,

Im Fall der BfA-Mitgliedschaft ist genausowenig wie im Fall der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk festgelegt, ob die Kinder später einmal in die BfA einzahlen werden. Fest steht nur folgendes: Die BfA-Rente für die Kindererziehung wird aus Steuermitteln bezahlt, für die auch die aufkommen, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind (und eben nicht aus Rentenversicherungsbeiträgen!) und die Kinder werden auch Steuern zahlen!!!

muss eben auch B sagen und kann nicht erwarten für
Kindererziehung ein geschenk zu bekommen.

Jetzt könnten wir natürlich wieder eine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, inwiefern Kinder ein „finanzielles“ Geschenk sind. Komischerweise zahlen alle, die ich kenne und die Kinder haben, drauf (verglichen mit den „Einnahmen“ durch die Kinder). Aber die süßen blauen Augen entschädigen doch für manches…

Trotzdem Danke für die Antwort und - für den Link oder einen entsprechenden Hinweis darauf (s. o.) - wäre ich dankbar.

Gruß vom Wolf