Ich bitte um Mithilfe in der o.a. Frage.
Gibt es schon ein Verfahren betreffend der unterschiedlichen Würdigung der Kindererziehungszeiten im Hinblick auf die Rente,i.e. das Geburtsjahr des Kindes. (Bis 31.12.1991 und ab 01.01.1992 in den alten Bundesländern)
Vielen Dank für die Hilfe!